Dem Betreiber der Anlage ist diese spezifische Vergänglichkeit bekannt, der (Funktions-) Verlust ist terminiert und eingerechnet.

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Daher fehlt hier auch die zuvor als unverzichtbar benannte Unvorhersehbarkeit des Werteverlustes.

Welche Entwicklung gibt es?

Die Schlacht ist eröffnet: Bei den pauschalen Deckungserweiterungen fordern Makler immer höhere und umfangreichere Erstrisikopositionen - und die Versicherer stimmen immer öfter zähneknirschend zu.

Häufig findet man heute Feuerlöschkosten, Schadensuchkosten (unglaublich, aber wahr: auch diese sollen übernommen werden, bei denen die Suche ergibt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden Ursache war), Sachen im Gefahrenbereich, sowie die pauschale Mitversicherung von (demontierten) Zusatzgeräten und Reserveteilen.

Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine wird die Bedrohung durch (Silent) Cyber immer realer. Deckungsschutz für ins Visier der Angreifer geratene Daten gehören heute in jedes Beratungsgespräch. Kommt es durch Cyberangriffe zu einem Sachschaden an einer Maschine, ist dies bereits im AMB-Deckungsumfang enthalten.

Der Wunsch nach einem vollwertigen Unterversicherungsverzicht ist häufig zu vernehmen, ebenso eine Regelung zu Mindestgrenzen der Entschädigung für Zeitwertschäden.

Eher aus dem Bereich „Wünsch-dir-was“ stammen gänzlich pauschale und unspezifische Kostenpositionen für alles, was nach einem Schaden noch anfallen könnte, aber keiner der bekannten Kostenpositionen zuzuordnen ist.

Bisher erschien in der Serie „Sparte in 3 Minuten“:

- Elektronikversicherung

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