“Bei etwa einem Drittel des Neugeschäfts der meistverkauften fondsgebundenen Produkte zahlen die Kapitalverwaltungsgesellschaften Rückvergütungen an den Lebensversicherer. Diese liegen im gewichteten Mittel pro Jahr bei knapp über 0,30 Prozent des Fondsguthabens und reichen in der Spitze bis über 1,20 Prozent“, schreibt die Behörde.

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Kickbacks von Fonds fließen nur zum Teil an Kundinnen und Kunden zurück

Solche Rückvergütungen erhöhen die Kosten der Fondspolicen. Bei etwa 80 Prozent -gemessen an der Beitragssumme- sind spezielle Überschussanteile vorgesehen, mit denen die Lebensversicherer ihre Kundinnen und Kunden an den Rückvergütungen der individuellen Fonds beteiligen. Im gewichteten Mittel werden 52 Prozent der gezahlten Vergütungen erstattet. Aber nur etwa bei einem Viertel der Produkte fließt die Rückvergütung vollständig an die Vertragsinhaber zurück.

Besonders hervorzuheben seien die restlichen rund 20 Prozent, bei denen es solche speziellen Überschussanteile nicht gibt. „Zwar erhöhen die Rückvergütungen der KVGen auch in diesen Fällen das übrige Ergebnis, an dem die Lebensversicherer die Versicherungsnehmer nach der Mindestzuführungsverordnung zu mindestens 50 Prozent beteiligen müssen. Diese Regelung greift jedoch nur bei einem positiven übrigen Ergebnis und nur auf der kollektiven Ebene des Bestands insgesamt“, schreibt die BaFin. Laut § 153 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssten die Anbieter die Überschussbeteiligung aber verursachungsorientiert auf die einzelnen Verträge verteilen: das heißt, berücksichtigen, wie stark der einzelne Vertrag zum Überschuss beigetragen hat. Unterscheiden sich die Rückvergütungen von Fonds zu Fonds stark, stünde eine von der individuellen Fondsauswahl unabhängige Überschussbeteiligung nicht mehr im Einklang mit dieser gesetzlichen Vorgabe.

Rückvergütungen direkt an Vermittler

Bei etwa 19 Prozent des Neugeschäfts (nach Beitragssumme) zahlen die Kapitalverwaltungsgesellschaften sogar Rückvergütungen direkt an die Vermittler, hebt die BaFin weiter hervor. Nur in etwas weniger als der Hälfte dieser Fälle kennen die Lebensversicherer die konkrete Höhe (im gewichteten Mittel rund 0,50 Prozent) dieser Rückvergütungen. Das weise darauf hin, dass diese Lebensversicherer gar nicht in der Lage seien, Interessenskonflikte im Vertrieb zu identifizieren und die gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung umzusetzen, kritisiert die Behörde deutlich. Mit anderen Worten: Die Vermittelnden empfehlen im Zweifel nicht etwa einen Fonds, der besonders gut performt und im Sinne der Kundinnen und Kunden gute Ergebnisse erzielt. Sondern einen Anbieter, der besonders hohe Provision zahlt: Was den Ertrag weiter schmälert.

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Explizit hebt die BaFin hervor, dass Rückvergütungen der KVGen, die direkt an Vermittler fließen, nicht den Überschuss des Lebensversicherers erhöhen: Die Sparenden folglich auch nicht profitieren können, indem sie daran beteiligt werden. Sie stellen de facto eine zusätzliche Vertriebsvergütung dar, die aus der Managementgebühr der KVG finanziert wird und daher tendenziell die Kosten des fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukts erhöht. Dadurch erhöhe sich die Gefahr eines unangemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Die Fondsgebühren würden auch nicht zu den einkalkulierten Abschlusskosten zählen, die den Kunden nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VVG-InfoV als einheitlicher Gesamtbetrag separat mitzuteilen sind. Dadurch könnte bei den Kundinnen und Kunden ein falscher Eindruck von den de facto gezahlten Abschlusskosten entstehen.

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