Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet davon, dass sich derzeit verstärkt Ratsuchende an sie wenden würden, denen von ihrer Bank oder Sparkasse zu einer Umwandlung ihres Riester-Vertrages in einen Wohnriester-Vertrag empfohlen worden sei. Meistens würde es sich bei einem Wohnriester-Vertrag um einen Bausparvertrag mit Riester-Förderung handeln, so die VZ Hamburg.

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„Für Sparerinnen und Sparer, die lediglich eine klassische Altersvorsorge wollen, ist Wohnriester das denkbar ungünstige Produkt. Investieren sie das angesparte Geld nämlich nicht in eine Immobilie, müssen sie dieses im Anschluss noch in einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag stecken“, kritisiert Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine Umwandlung würde die Altersvorsorge nicht nur unnötig verkomplizieren, sondern sie auch deutlich verteuern, argumentieren die Verbraucherschützer: „Umwandlung bedeutet Abschluss eines neuen Vertrages. Und mit dem Abschluss sind hohe Gebühren verbunden. Bei einem Wohnriester-Vertrag bis zu drei Prozent der Bausparsumme. Von einem Abschluss profitieren also in erster Linie die Beraterinnen und Berater der Banken und Sparkassen“, so Krolzik.

Tatsächlich sind meistens Riester-Bausparverträge gemeint, wenn von Wohnriester die Rede ist. Die „Wohnriester-Förderung“ bietet aber im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten, auf die die Initiative ProRiester aufmerksam macht:

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  • Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
  • Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Riester-Darlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten

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