Das wäre sicher nicht im Sinne unserer Kooperationspartner, der Vermittler. Sie haben die Kontakte zu den Firmenkunden und das soll auch so bleiben. Wir sind jedoch vielmehr der Fachbereich, auf den unsere Kooperationsmakler jederzeit zukommen, wenn es besondere Fragestellungen bei der Beratung des Kunden, der Beantwortung von Risikofragen oder schlichtweg der Auswahl der passenden Deckung gibt. Insbesondere bei Unternehmen, die einer Hochrisiko-Branche zuzuordnen sind, ist unsere Erfahrung und fachliche Expertise besonders gefragt. Wenn ein Makler uns bittet, mit in ein Kundengespräch zu kommen, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Gerne geben wir die praktischen Erfahrungen aus über 1.000 durchgeführten Kundenberatungen an unsere Kooperationsmakler weiter. Für die Betreuung unserer Vermittler verfügen wir mit Björn Blender, dem Leiter des Maklervertriebs, über einen erfahrenen Experten, der die Bedarfe der Vermittler gut einschätzen und an den richtigen Stellen unterstützen kann. Darüber hinaus bieten wir für Versicherungsmakler ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm an, welches sehr gut angenommen wird.

Anzeige

Lässt sich denn sagen, in welchen Bereichen Makler besonderen Weiterbildungsbedarf haben? Oder ist der Markt für solche Aussagen zu heterogen?


Letzteres trifft eher zu. Es gibt Vermittler, die die Chancen des Cyber-Geschäfts sehr früh gesehen und das erforderliche Fachwissen in den letzten Jahren aufgebaut haben. Mittlerweile haben die meisten Makler erkannt, dass zumindest die Beratung ihrer Kunden zur Absicherung von Cyber-Risiken zu ihrem Auftrag gehört und kein Nischenprodukt mehr darstellt. Wichtig für Makler ist, den Kunden den Nutzen einer Cyberversicherung zu erklären, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen, um Deckungssumme und -umfang zu klären und schließlich beim Vergleich der Angebote vorausschauend mit den Kunden auf die notwendigen Elemente der Deckung zu achten.


Worauf sollten Makler unbedingt achten, wenn sie Cyberpolicen vermitteln?

Eine Cyberversicherung muss die relevanten Risikobereiche des Kunden abdecken. Bei einem Finanzdienstleister liegt der Schwerpunkt der kritischen Deckungselemente wie z.B. Cyberbetrug, Cyberdiebstahl und Datenschutzverletzungen in einem anderen Bereich als bei einem produzierenden Unternehmen, wo die Regelungen zu Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall die damit verbundenen Wartefristen von Bedeutung sind. Es kommt auch nicht immer darauf an, dass alle möglichen Deckungselemente erfüllt sein müssen. Vielmehr muss die Cyberdeckung das Risikoprofil des Kunden abdecken und auch die Risikofragen müssen für den Kunden beantwortbar sein. Darüber hinaus sind Risikoausschlüsse und Obliegenheiten zu beachten, welche bei den im Markt vertretenen Gesellschaften durchaus unterschiedlich sein können.

Nach vier Jahren Pionierarbeit im Cyber-Bereich: Wie hoch war denn der teuerste Schaden, der Ihnen begegnet ist und was ist da passiert?

Anzeige

Hier darf ich natürlich nur allgemein antworten und möchte ein Beispiel nennen, welches exemplarisch für das KMU-Segment ist. Bei einem Unternehmen aus dem Professional Services Bereich (z.B. Unternehmensberatung / Rechtsberatung / Wirtschaftsprüfung) gab es eine Cyber-Attacke in Form eines Phishing-Angriffs mit einer Lösegeldforderung. Das Unternehmen war umfassend versichert, das Einfallstor durch die Forensik rasch identifiziert. Ein Lösegeld wurde in Abstimmung mit der Versicherung nicht gezahlt. Stattdessen wurden die IT-Systeme von Grund auf neu aufgesetzt – ein funktionierendes Datenbackup war glücklicherweise vorhanden. Durch den Angriff entstanden Kosten im Umfang eines niedrigen sechsstelligen Betrags sowie ein nicht bezifferter Schaden durch die Einschränkung des Geschäftsbetriebs über einen Zeitraum von zwei Wochen.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige