1. Zugang zu den eigenen Informationen
  2. Recht auf Vergessenwerden
  3. Sicherstellung der Datenübertragbarkeit
  4. Informationspflicht und Einverständnis vor Erfassung der Daten
  5. Recht auf Richtigkeit der Daten
  6. Einschränkbarkeit der Datennutzung
  7. Einspruchsrecht bei Verwendung der Daten
  8. Verpflichtung zur Information bei Problemen der Datensicherheit

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Einen Datenschutzbeauftragten benötigt auch ein gemeinnütziger Verein in der Regel ab 20 Personen, die - ehrenamtlich oder nicht - mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Datenschutzberatung pro bono - für den guten Zweck

Wir, disphere, möchten gerade in diesen Zeiten einen Teil beitragen: Wir verlosen monatlich den disphere-DSGVO-Website-Check im Wert von 500 Euro sowie ein kostenfreies Fachgespräch mit einem Datenschutz-Experten an gemeinnützige Vereine. Darüber hinaus stellen wir den Verein und seine Tätigkeit auf unseren Kanälen als Verein des Monats vor.

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Es ist ganz einfach: Schlagen Sie uns Ihren liebsten gemeinnützigen Verein vor oder bewerben sich als Vorstand einfach selbst unter externerdsb@disphere.com. Alles, was wir benötigen, ist das Einverständnis des Vereins, die Schilderung der Tätigkeit, sowie eine kurze Erläuterung, warum dieser Verein die Unterstützung bekommen sollte. Es wird monatlich ausgelost. Nicht geloste Vereine wandern zurück in den Topf. Damit ist ein mehrfaches Bewerben unnötig.

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