Geht doch das Gericht davon aus, dass in Südtirol vergleichbare Standards hinsichtlich Schutz und Hygiene bestehen wie in Deutschland. Zumal der Versicherte auch die Heimreise von Südtirol nach Bonn ohne Probleme antreten konnte – dies spricht gegen eine schwere Erkrankung. Auch deswegen ist nicht verständlich, warum der Kläger mit seiner Frau die Reise nicht fortsetzte und sich im gebuchten Hotel einquartierte.

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Das Ehepaar fürchtete geschlossene Grenzen

Das Amtsgericht nahm deswegen auch ein anderes Motiv für die Rückreise an: Das Ehepaar befürchtete, die Grenzen würden wegen Corona dichtgemacht. Danach wäre eine Rückreise nicht mehr möglich gewesen. So verständlich dieses Motiv ist – der Umstand ist durch die bestehende Reiseversicherung nicht gedeckt.

Reisewarnungen befreien nicht von Beitragspflicht

Dass die Klage zur Feststellungsklage wurde, ist aber einem anderen Umstand zuzuschieben: Die Anwälte des Klägers reichten zudem einen Feststellungsantrag ein, der die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsbeiträge betraf. Müssten doch die Versicherungsnehmer aufgrund der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie aufgrund der innerdeutschen Reiseverbote vom Versicherungsbeitrag befreit werden oder dieser müsste angemessen reduziert werden. Somit wollte die Klägerpartei auch die Versicherungsbeiträge von Beginn der weltweiten Reisewarnung ab 17.03.2020 bis zum Ende der weltweiten Reisewarnung geltend machen.

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Jedoch: Das Gericht sah es anders und bewertete diesen Feststellungsantrag als unzulässig. Denn der Versicherungsschutz gelte weltweit und für jede Art von Reise. Selbst eine weltweit ausgesprochene Reisewarnung stelle kein Reiseverbot dar, weshalb der Vertrag auch bei Reisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung ausgesprochen ist, Schutzwirkung entfalten würde. Und soweit vereinzelt Reiseverbote innerhalb Deutschlands für bestimmte Zeiträume ausgesprochen wurden, führe dies nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Würden doch Reisen grundsätzlich möglich bleiben. Das Urteil ist auf den Seiten der Bayerischen Justiz verfügbar.

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