Norman Wirth: Die unqualifizierten Sprüche der Verbraucherzentralen in dem Zusammenhang muss man wohl aushalten. Leider. Hier wurde im Februar offiziell verbreitet, dass es nicht empfehlenswert sei, eine Unfallversicherung mit Impfschadenschutz abzuschließen, da es äußerst selten zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen infolge einer Impfung kommt. Dass in den Verbraucherzentralen Virologen und Epidemiologen sitzen, die heute schon wissen, ob und welche Nebenwirkungen hier noch auftreten können, war mir bis dato nicht bekannt.

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In diesem Zusammenhang wird dort auch darauf hingewiesen, dass bei Erkrankungen die Krankenversicherungen für die Behandlungskosten aufkommen und dass es im worst case eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt. Das wird an Weisheit dann noch getoppt von dem Hinweis, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Zusammenhang viel besser sei. Unter uns Fachleuten hier brauche ich wohl nicht den Unterschied zwischen BU- und Unfallversicherung, jeweiliger Zielgruppe, den Problemen bei der Versicherbarkeit und die Kosten darstellen.



Worauf sollten Vermittler bei der Dokumentation des Kundenwunsches mit Blick auf Impfschäden achten?

Da gibt es keine besonderen Hinweise. Kurzfassung: Wunsch und Bedarf des Kunden und eigene Empfehlung erfassen. Und wie immer ganz wichtig – auch ein NEIN des Kunden unbedingt dokumentieren.

Abschließend, Herr Wirth, privat gefragt: Werden Sie sich impfen lassen?

Ja, definitiv. Bei vielen rechtlichen Fragen sind wir die Spezialisten und unsere Mandanten vertrauen uns. Bei der Frage der Impfung gegen SARS-CoV-2 sind die Spezialisten Epidemiologen und Virologen. Auf deren Rat vertraue ich. Und der Rat der Wissenschaft ist eindeutig: Impfen. Impfen mit den Impfstoffen, die für die jeweilige Personengruppe zugelassen und verfügbar ist.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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