Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Soll heißen, der gesetzlich Versicherte erhält nur noch eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann: in irgendeinem Beruf. Bei weniger als sechs Stunden Erwerbsfähigkeit gibt es immerhin eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Status und Einkommen des aufgegebenen Berufes werden hierbei nicht mehr berücksichtigt.

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Das Absicherungsniveau ist folglich niedrig, wenn ein gesetzlich Versicherter vorzeitig aus seinem Erwerbsleben ausscheidet. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben: in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge. Dennoch erzielen die Betroffenen mit dieser Leistung kaum ein existenzsicherndes Niveau, wie aus der aktuellen Broschüre „Rente 2019“ der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht.

Weniger als 840 Euro

Laut der Broschüre erhielten zum Stichtag 31.Dezember 2019 genau 1.815.258 Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dabei hatten weniger Männer (858.416) Anrecht als Frauen (956.842).

Renten wegen voller Erwerbsminderung unter Maßgabe des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) wurden an 1.715.102 Personen ausgezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bezifferte sich auf 851,16 Euro.

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erhielten 91.825 Personen: im Schnitt 549,83 Euro je Monat. Hinzu gesellen sich 8.331 „Renten für Bergleute“ nach § 45 SGB VI, die im Schnitt 550,27 Euro ausgezahlt bekamen.

Kaum Erwerbsminderungsrenten ins Ausland

Der Großteil der Erwerbsminderungsrenten wurde an Versicherte ausgezahlt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen: 1.626.346 Anspruchsberechtigte waren deutsche Staatsbürger. Sie erhielten im Schnitt 857,05 Euro Monatsrente.

Niedriger fielen die Bezüge der 184.118 Erwerbsunfähigen mit ausländischer Staatsbürgerschaft aus, die 636,89 Euro durchschnittliche Rente erhielten. Der Großteil der ausländischen Renten floss an EU-Bürger (63.042) und an Bürger anderer europäischer Staaten (98.512). Vor allem die Türkei ist aufgrund vieler langjähriger Gastarbeiter mit 73.241 Erwerbsminderungs-Rentnern prominent vertreten.

Gesetzreform begünstigt Neurentner

Frührentner, die krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sind, profitieren seit dem 1.1.2019 von einer Gesetzreform der Bundesregierung ("Rentenpakt"), die eine erneute Anhebung der Zurechnungszeit vorsieht. Mit anderen Worten: Sie werden so gestellt, als hätten sie länger in die Rentenkasse eingezahlt.

Durch die sogenannte Zurechnungszeit werden Erwerbsminderungsrenten so berechnet, als ob die betroffenen Menschen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten.

Für Neurentner wurde die Zurechnungszeit zum Jahresbeginn 2019 von 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Von 2020 bis zum Jahr 2031 wird sie wiederum schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

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Trotz der besseren Zurechnungszeiten müssen Erwerbsrentner teils deutliche Abschläge akzeptieren. Maßgeblich hierfür ist das Referenzalter, das ähnlich wie die Regelaltersgrenze funktioniert: Für jeden Monat, den die Bezieher der Erwerbsminderungsrente früher in Ruhestand gehen, müssen sie 0,3 Prozent Abzüge bei der Monatsrente dulden. Der maximale Rentenabschlag ist aber bei 10,8 Prozent gedeckelt. Auch das Referenzalter wird schrittweise angehoben, zum Nachteil der Rentner: von 64 Jahren und vier Monaten in 2020 auf 65 Jahre in 2024.

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