Bestattungsvorsorge mit der Einmalzahlung

Als spezielle Art der Vorsorge ist die Einmalzahlung vor allem für die zuverlässige Finanzierung von Bestattungsvorsorgeverträgen und als individuelle Vorsorgelösung für Personen interessant, die einen größeren Geldbetrag anlegen können.

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Die Einmalzahlung wird beim Sterbegeld entweder als Tarifvariante der regulären Sterbegeldpolice oder direkt als eigenständiges Produkt angeboten. Nicht alle Anbieter der Sterbeversicherung am deutschen Markt haben die Einmalzahlung überhaupt im Angebot.

Bei der Einmalzahlung wird ein Geldbetrag von bis zu 25.000€ einmalig in eine Sterbeversicherung eingezahlt. Nach Ablauf einer meist kurzen Wartezeit wird im Sterbefall die vertraglich garantierte Todesfallleistung sowie zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen, jährlich zugeteilten Überschüsse ausbezahlt. Wie hoch die garantierte Todesfallleistung ist hängt vom Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss ab, aber vor allem auch von der Tarifkalkulation des Versicherers. Die Spanne zwischen guten und schlechten Tarifen kann hier sehr groß sein.

Unterschiede und Abgrenzung zur monatlichen Beitragszahlung

Im Gegensatz zur monatlichen Beitragszahlung steht bei der Einmalzahlung nicht die gewünschte Versicherungssumme im Vordergrund, sondern die Höhe des anzulegenden Betrags. Kaum ein Tarifrechner am Markt bietet dem Kunden jedoch die Kalkulation aus der Anlegerperspektive.

Steht nicht die Versicherungsleistung, sondern der Einmalbeitrag als Geldanlage im Vordergrund wird auch deutlich, dass die üblichen Bewertungskriterien für Sterbeversicherungen hier nicht greifen: so ist beim Einmalbeitrag zum Beispiel die ansonsten so kritische Wartezeit lediglich aus Renditesicht relevant. Auch eine mögliche Überzahlung ist kein Thema und kann auf den ersten Blick erkannt und ausgeschlossen werden. Tarife, bei denen die garantierte Todesfallleistung niedriger als der zu zahlende Beitrag ist, kommen als Anlageprodukt nicht in Frage.

Kriterien bei der Tarifwahl - Rendite und Sicherheit

Entscheidend beim Tarifvergleich ist die Höhe der garantierten Todesfallleistung in Bezug auf den angelegten Betrag. Hier trennt sich direkt die Spreu vom Weizen. Es gilt mindestens einen Anbieter zu wählen, der im Versicherungsfall garantiert mehr ausbezahlt, als einbezahlt wurde.

Auch spielt das langfristige Überschusspotenzial des Versicherers eine wichtige Rolle. Da die Ablaufleistung aus garantierter Versicherungssumme plus der Überschussbeteiligung besteht, kann die Finanzkraft des Versicherers am Ende einen großen Unterschied machen.

Aufgrund des oft langen Anlagezeitraums ist auch die Anlagesicherheit ein Thema. Deutsche Lebensversicherer sind zur Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor verpflichtet. Damit sind bei Mitgliedern des Fonds die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gesetzlich geschützt und die Auszahlung der garantierten Leistung und zugeteilter Überschüsse ist langfristig und unbegrenzt gesichert.

Die Einmalanlage im aktuellen Niedrigzinsumfeld

Sterbegeldversicherungen sind als Sondertarife konzipierte kleine Kapitallebensversicherungen. Damit teilen sie das Schicksal sinkender Garantiezinsen und Überschüsse. Beim Sterbegeld geht es jedoch nicht um den langfristigen Aufbau von Vermögen oder die Altersvorsorge, sondern um die gezielte und zuverlässige Absicherung von Bestattungskosten im Sterbefall. Damit steht der Einmalbeitrag in Konkurrenz und als Alternative zum Treuhandkonto und anderen konservativen Sparformen. Aus dieser Sicht ist die Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase eine attraktive Anlagemöglichkeit. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Auswahl von Anbieter und Tarif.

Eine Handvoll guter Tarife am Markt

Einige ausgewählte finanzstarke deutsche Versicherer bieten bei der Einmalanlage attraktive, garantierte Leistungen und auch das Potenzial für langfristig gute Überschüsse, so dass selbst im Bereich der Bestattungsvorsorge eine vernünftige Rendite erzielt werden kann - bei gleichzeitig höchstmöglicher Sicherheit. Angesichts ungewisser finanzieller Pflegesituationen und steigender Kosten spielt die Sicherheit auch aus Gründen der finanziellen Vorsorge fürs Alter eine immer wichtigere Rolle. Im Rahmen der Anlage in eine Sterbegeldversicherung können Geldbeträge gezielt aus dem Vermögen genommen und langfristig vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt werden.

Schonvermögen und Zugriff des Sozialamts

Die Bestattungsvorsorge gehört zum Schonvermögen, solange der Betrag vom übrigen Vermögen getrennt ist, die Zweckbindung verbindlich getroffen, objektiv und nachweisbar ist und der zurückgelegte Betrag für Grabpflege und Bestattungskosten finanziell angemessen ist. Dies wurde wiederholt und ganz aktuell auch erneut in einem Urteil (Az.: 6 K 4230/17, Verwaltungsgericht Münster Quelle: Aeternitas) bestätigt und gilt sowohl für Treuhandverträge als auch Sterbegeldversicherungen.

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen und dem unklaren Begriff der "Angemessenheit" kann es jedoch im Einzelfall trotz der inzwischen vielen und eindeutigen Urteile immer wieder zum Rechtsstreit mit dem örtlichen Sozialträger kommen.

Um einem Rechtsstreit direkt vorzubeugen, kann die Ablaufleistung mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht einem Bestatter oder einer Vertrauensperson zugesprochen werden und ist so eindeutig & sicher vor dem Zugriff geschützt. Eine weitere Möglichkeit ist die flexible Vertragsgestaltung. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedliche Personen kann dies sogar im Hinblick auf Erbschaftssteuern interessant sein.

Steueroptimierte Erbvorsorge durch Überkreuzverträge

Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei. Sie unterliegen jedoch der Erbschaftssteuer, wenn sie beim Tod des Versicherungsnehmers als Erwerb von Todes wegen aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses erworben werden. Wird die Versicherungsleistung hingegen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, ist sie nicht erbschaftssteuerpflichtig.

In der Regel reichen die hohen Freibeträge unter Verwandten bei Erbschaften aus. Werden jedoch größere Vermögen vererbt, kann es sinnvoll sein, dass sich zum Beispiel Ehe-/Paare überkreuz versichern. Dabei versichert jeder Partner als Versicherungsnehmer jeweils den anderen als versicherte Person. Im Sterbefall wird die Versicherungsleistung dann steuerfrei und unabhängig vom Erbe an den überlebenden Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung in der Praxis

Zwar wird die Einzahlung eines einmaligen Betrags in eine Sterbeversicherung von Bankberatern als Produkt durchaus vertrieben, meist jedoch zu wenig kundenfreundlichen Konditionen. Aufgrund der mangelnden Markttransparenz ist dies für den Einzelnen dann kaum zu erkennen. Durch die fehlende Einstufung als eigene Vorsorgevariante wird der Einmalbeitrag zudem fälschlicherweise als reguläre Sterbegeldversicherung mit lediglich anderer Zahlweise wahrgenommen. Dies führt dazu, dass der Einmalbeitrag als attraktive Vorsorgelösung mit all seinen Vorteilen völlig unterschätzt wird.

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Dabei ist die Einmalzahlung in der Bestattungsvorsorge dem Treuhandkonto und alternativen Sparformen und Anlagemöglichkeiten meist überlegen. Gerade die Generation 50+ hat oft größere Geldbeträge flüssig, will für den Sterbefall zuverlässig und sicher vorsorgen, um Angehörige zu entlasten und rechtzeitig einen Teil des Vermögens vor dem Sozialamt geschützt für die Bestattung beiseite zu legen. Für diese Fälle bietet sich die Einmalzahlung als renditestarke und sichere Option an.

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