Wer seine Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuervereins erstellt hat, musste seine Einkünfte aus dem Vorjahr bis Ende Mai beim Finanzamt melden. Zwar war es möglich, formlos um eine Verlängerung zu bitten, der auch fast immer stattgegeben wurde. Aber gerade dann, wenn das Dokument bereits in den Jahren zuvor deutlich zu spät eingegangen ist, konnten die Mitarbeiter der Finanzämter auch eine längere Frist verweigern.

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Der Gesetzgeber hat mit einer Neuregelung dafür gesorgt, dass in diesem Jahr die Betroffenen mehr Zeit haben — und nicht ihre Osterferien für die unliebsame Aufgabe opfern müssen. Konkret bedeutet das, für die Steuererklärung 2018 bleibt nun zwei Monate mehr Zeit. Sie muss nun nicht mehr bis Ende Mai, sondern spätestens bis Ende Juli eingereicht werden.

Eine längere Frist gilt nun auch für jene, die sich nicht auf ihre eigenes Wissen verlassen wollen, sondern einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe hinzunehmen. Dann muss die Steuerklärung bis spätestens zum 29. Februar 2020 eingehen, um keinen Ärger mit dem Fiskus zu riskieren. Hier sei daran erinnert, dass der Fiskus bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrages und maximal 25.000 Euro als Verspätungszuschlag berechnen darf, wenn das Dokument zu spät eingeht. Allerdings muss das Finanzamt rechtzeitig informiert werden, dass man entsprechende Hilfe in Anspruch nimmt.

Formloser Antrag löst häufig die Fristprobleme

Wer auch diese längeren Fristen versäumt, bietet sich eine Hintertür, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Die Steuerpflichtigen können nämlich schriftlich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Hierfür reicht bereits ein formloser Antrag aus, etwa per Mail oder Postkarte. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Verspätung begründet wird. Und da hilft bereits etwas Phantasie. Akzeptierte Gründe sind zum Beispiel fehlende Unterlagen und Belege, ein längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit, ein Umzug oder arbeitsbedingte Verzögerungen.

Zwar sind die Finanzbeamten nicht verpflichtet, einem Verlängerungs-Gesuch stattzugeben. Doch in der Regel zeigen sie sich kulant, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Webseite berichtet. Denn auch die Sachbearbeiter wissen, dass so eine Steuererklärung Tücken hat und so manche Stolperfalle bereithält. Üblich sind Fristverlängerungen bis zum 30. September. In den Antrag sollte der Steuerpflichtige hineinschreiben, bis zu welchem Zeitraum er gedenkt die Erklärung nachzureichen.

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Dass sich eine Steuererklärung auch für jene auszahlen kann, die nicht zur Meldung an den Fiskus verpflichtet sind, zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Von den 13,1 Millionen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2012 eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt einreichten, erhielten mehr als 11 Millionen eine Steuer-Rückerstattung in Höhe von durchschnittlich 901 Euro. Neuere Zahlen liegen hierzu nicht vor. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann sich sogar bis zu vier Jahre nach Ablauf des veranschlagten Zeitraums Zeit lassen.

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