Eine EVB-Nummer ist schnell abgerufen

Eine EVB-Nummer ist schnell parat. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben dafür Webservices eingerichtet, so dass man als Versicherungsmakler schnell eine Nummer für den Kunden anfordern kann. Oft findet die Herausgabe der EVB-Nummer vor dem eigentlichen Vertragsabschluss statt, denn der Kunde hat meist erst alle Papiere zur Hand, nachdem er das neue Auto erworben hat. Doch eine EVB-Nummer sollte mit Bedacht dem Kunden übergeben werden, und man sollte als Makler dem Kunden auch mitteilen, welchen Versicherungsschutz er damit genießt.

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Mit dem neuen Wagen von Berlin nach Leipzig

Um die Brisanz zu verdeutlichen, sei das Haftungsrisiko an einem kurzen Beispiel erläutert. Der Kunde hat einen neuen Wagen erworben, er wohnt in Leipzig und muss das Auto in Berlin abholen. Er lässt sich vom Makler eine EVB geben, damit der Verkäufer das Auto zulassen kann. Für den Kunden ist damit alles klar, sein Auto ist versichert, er kann den Wagen in Berlin abholen und am nächsten den Tag den Versicherungsvertrag mit dem Makler festmachen. Doch wie ist das Auto auf dem Weg von Berlin nach Leipzig versichert?

Dass bei der Überführung ein Versicherungsschutz für die Haftpflicht besteht, ist selbstverständlich. Aber was passiert, wenn der Kunde auf dem Weg von Berlin nach Leipzig einen selbstverschuldeten Unfall hat? Hier greift für Schäden am eigenen Fahrzeug nur die Kaskoversicherung. Und hier entstehen berechtigte Fragen, denn der Kaskoschutz ist bei der EVB-Nummer nicht selbstverständlich. Auch die Selbstbeteiligung wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt.

Doch eine derart weite Strecke muss der Kunde gar nicht zurücklegen, um einen Unfall zu verursachen. Selbst wenn er mit dem Auto nur wenige Kilometer fährt, besteht ein Risiko, etwa wenn er beim Ausparken unachtsam ist. Gerade wer ein neues Auto kauft und mit der Technik noch nicht vertraut ist, lässt sich schnell ablenken. Besonders bitter ist ein solcher Unfall, wenn das neue Auto per Kredit finanziert wird und ein Totalschaden vorliegt.

Der Vollkasko-Schutz ist nicht sicher

Vergleicht man die unterschiedlichen Bedingungen, die Gesellschaften an die Herausgabe einer EVB-Nummer knüpfen, dann muss man sich die Frage stellen, ob der Kunde mit der EVB überhaupt eine Deckung bei einem Kaskoschaden hat. Das zeigen Recherchen des Versicherungsboten. So fordert die VHV, dass der Makler auch eine erfolgreiche Preisberechnung für dieses Kfz durchgeführt hat, sonst ist keine Deckung gegeben. Eine erfolgreiche Preisberechnung fordert auch Verti, ehemals Direkt Line, die Württembergische und viele andere Gesellschaften.

Bei der Barmenia muss man hingegen nur wissen, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als einen Teilkaskoschaden in den letzten drei Jahren gehabt haben und die Typklasse nicht größer 30 sein darf. Die Kravag wiederum fordert das Vorliegen eines Antrags, um die vorläufige Kasko-Deckung zu erteilen. Einigkeit herrscht hingegen in der Dauer der Kaskodeckung, die meist für 30 Tage ab Erteilung der EVB gilt.

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Was sollte man als Makler beachten?

Bei der Herausgabe der EVB darf man sich nicht nur darauf beschränken, dem Kunden die EVB mitzuteilen. Fordert die Gesellschaft eine erfolgreiche Preisberechnung, dann gehört hier auch das Angebot für die Kfz-Versicherung dazu, damit der Leistungsumfang klar ist. Man muss dem Kunden weiterhin klar mitteilen, dass die Deckung nur auf 30 Tage begrenzt ist. Geht er erst später zur Zulassungsstelle, dann sollte er sich unbedingt eine neue EVB geben lassen. Meist ist die Kasko-Deckung nur mit einer Selbstbeteiligung möglich. Die Höhe der Selbstbeteiligung muss ebenfalls dem Kunden bei Herausgabe mitgeteilt werden. Makler, die auf Nummer sicher gehen wollen, erstellen vor der Herausgabe der EVB eine Dokumentation, und halten die Wünsche des Kunden genau fest.

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