Betriebliche Altersvorsorge gibt es in vielen Ausprägungen

Eine betriebliche Altersversorgung kann in Deutschland als

  • Direktversicherung,
  • über eine Pensionskasse,
  • über einen Pensionsfonds,
  • als Direktzusage/Pensionszusage oder
  • über eine Unterstützungskasse betrieben werden.

Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) am beliebtesten

Am beliebtesten unter allen Durchführungswegen ist bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung vom Bruttolohn. Das kann fatale Folgen haben, insbesondere dann, wenn der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer die Beiträge selbst von seinem Bruttogehalt zahlt, mithin der Arbeitgeber keine Zuzahlungen leistet. Gerade diese Zuzahlungen des Arbeitgebers (zusätzlich zum Gehalt/Lohn) wären aber zwingend notwendig, damit sich eine Direktversicherung nicht nur für den Versicherer, sondern auch für den betroffenen Arbeitnehmer rechnet. Verbraucherschützer sprechen hier von mindestens 20% zusätzlicher Zuzahlung durch den Arbeitgeber. Meine Empfehlung lautet jedoch auf mindestens 35% Zuzahlung durch den Arbeitgeber (wegen der Kostenstruktur des Produktes und dem niedrigen Zinsstand für klassische Anlageformen) .

Direktversicherung: Das dicke Ende kommt zum Schluss

Auf die Auszahlung von Direktversicherungen an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden seit dem 1. Januar 2004 generell Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge fällig. Davon sind auch rund 6 Millionen Altverträge betroffen. Für die betroffenen Altverträge wurden also während der Ansparzeit die Regeln geändert. Es gilt (wie jetzt auf alle Betriebsrenten und betriebliche Altersvorsorgeverträge) zum fälligen Abzug auf den Auszahlungsbetrag der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Sogar Verträge, die nur anfänglich über den Betrieb liefen und später privat fortgesetzt wurden/werden, sind davon betroffen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer es versäumt sich in diesem Falle selbst als Versicherungsnehmer einsetzen zu lassen. Nur privat Krankenversicherte müssen aufgrund ihres anderen Status prinzipiell keine Abzüge durch die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung hinnehmen.

Hinzu kommen steuerliche Aspekte. Zwar sind die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung heute (durch den Abzug der Beiträge vom Bruttolohn) meist steuerfrei, aber die Auszahlung muss voll versteuert werden. Das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die einheitliche nachgelagerte Besteuerung für Betriebsrenten gibt es seit dem Jahr 2005.

Direktversicherung und wie sie beworben wird

Fast jede Werbung für beitragsfreie Entgeltumwandlungen bewegt sich auf einem ähnlich irreführenden Niveau wie bei der Riester-Rente. Werbeaussagen der Versicherer ergehen sich in fast allen Fällen ausschließlich im Aufzählen von angeblichen Vorteilen unter vermutlich bewusstem Weglassen von Zwängen und Nachteilen. Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Arbeitnehmer sollten daher keinesfalls auf diese Werbeschriften und Werbeseiten auf Homepages vertrauen.

Persönlich bin ich der Meinung, dass § 264 des Strafgesetzbuches derart zu erweitern ist, dass er sich nicht mehr nur auf "den Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen" bezieht, sondern auch auf alle Arten von Versicherungen (insbesondere kapitalisierende Versicherungen). Dann würde auch zur Direktversicherung gelten: "Wer ... in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten ... hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände ... unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.". Dies könnte dann z.B. für Vorstände von Versicherungsgesellschaften gelten.

Gerade Versicherungsmaklern, die bekanntlich selbst für ihr Tun und Unterlassen haften, ist dringend zu raten selbst und gründlich Erkundigungen zur beitragsfreien Entgeltumwandlung (Direktversicherung) einzuholen. Darüber hinaus müssen nicht nur die Vorteile, sondern auch die Zwänge und Nachteile zur beitragsfreien Entgeltumwandlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsdokumentation Eingang finden.

Direktversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung

Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung verringert z.B. die Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs. Dies kommt zustande, weil die Direktversicherung das Bruttogehalt durch Vornwegabzug senkt und somit weniger Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Darüber hinaus verringert sich auch der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Direktversicherung und monatlich fast 91 Euro weniger gesetzliche Altersrente

Wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Teilbeträge ihres Gehalts für eine Direktversicherung verwenden (ohne dafür Sozialabgaben zu zahlen) fällt auch die spätere gesetzliche Altersrente entsprechend geringer aus. Im Übrigen betrifft dies auch Ansprüche auf eine eventuelle Erwerbsminderungsrente während der Ansparzeit.

Der Umstand der "freiwilligen" Kürzung der gesetzlichen Altersrente, der Erwerbsminderungsrente, des gesetzlichen Krankentagegeldanspruchs und des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch den Abschluss einer Direktversicherung wird von Versicherern jedoch schlichtweg unter den Tisch gekehrt. Dabei sind die Auswirkungen keinesfalls unerheblich.

Ein Beispiel: Ein heute in den alten Bundesländern lebender und arbeitender 35jähriger wandelt Monat für Monat bis zum Regelrenten-Beginnalter mit 67 Jahren 200 Euro seines Bruttolohnes in eine Direktversicherung um. Dies führt geschätzt zu einem dauerhaften, monatlichen Verlust von ca. 91 Euro gesetzlicher Rente. Einen kleinen aber interessanten Rechner für Berechnungen mit eigenen Werten finden die Leser hier.

Bei dem errechneten Rentenverlust handelt es sich um einen ungefähren Schätzwert, da sich Durchschnittseinkommen ändern, jährliche Rentenanpassungen über einen großen Zeitraum kaum zu kalkulieren sind und die Entgeltumwandlung in vielen Fällen vertragsabhängig an die Gehaltsentwicklung anpasst sein kann oder auch Dynamiken enthält. Alle vorgenannten Punkte können ggf. zu weiteren Verlusten an gesetzlicher Altersrente führen.

Direktversicherung – der Aufwand

Der effektive Aufwand für eine Direktversicherung von 200 Euro beträgt ca. 121 Euro. Zugrunde gelegt wurde dabei ein monatliches Einkommen von 2.500 Euro, Steuerklasse III, ein Kind, keine Kirchensteuer, KV Beitragssatz 14,6 % (davon hälftiger Anteil), KV-Zusatzbeitrag 0,9 %. Andere Werte mit anderen Vorgaben können hier berechnet werden. Im Ergebnis ergeben sich folgende Werte:

  • Nettolohn ohne Direktversicherung = ca. 1.883 Euro monatlich
  • Nettolohn mit Direktversicherung = ca. 1.762 Euro monatlich

Ausgehend von 200 Euro Direktversicherungsbeitrag aus dem Bruttolohn stünden dem Arbeitnehmer also 121 Euro für eine alternative Geldanlage zur Verfügung, wenn der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dieselben aus seinem Nettolohn bezahlt und auf eine Direktversicherung verzichtet.

Direktversicherung in Zahlen

Einer der größten Versicherer für Entgeltumwandlungen (Direktversicherungen) rechnet seine Angebote mit einer aktuellen Überschussbeteiligung von 4,2 % vor Kosten. Das ist durchaus sportlich. Um eine Gegenüberstellung mit einer anderen Geldanlage zu erreichen, will ich es aber bei diesem Wert belassen. Inklusive nicht feststehender Überschüsse gibt der Versicherer an, ab dem 67. Lebensjahr monatlich eine Rente von ca. 430 Euro lebenslang leisten zu wollen (garantiert sind nur ca. 270 Euro).

Abzüglich des Verlustes aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von ca. 91 Euro monatlich ergibt sich also eine effektive Zusatzrente von 339 Euro monatlich (vor Sozialabgabenabzug und vor Steuer). Die Beiträge zur Kranken- und die Pflegeversicherung sind davon noch in voller Höhe abzuziehen, was hier nicht berücksichtigt ist.

Direktversicherung im Vergleich zu einer Geldanlage aus dem Nettoeinkommen

Der Gehaltsverzicht von monatlich 200 Euro in Steuerklasse III ergibt – wie oben beschrieben - einen Verlust auf den Nettoverdienst von ca. 121 Euro monatlich. Wer auf eine Direktversicherung verzichtet, der hat im Umkehrschluss also 121 Euro monatlich für einen alternativen Sparvertrag zur Verfügung (zu bezahlen aus dem Nettolohn).

Nach 32 Jahren (dann ist der Beispielarbeitnehmer 67) monatlicher Einzahlungen in Höhe von 121 Euro in einem ungezillmerten Investmentsparplan ohne Versicherungsmantel mit einer angenommenen Durchschnittsrendite von ebenfalls 4,2 % vor Kosten (also gerechnet wie bei der Direktversicherung), ergibt sich eine Summe von rund 96.500 Euro; ohne Einschränkung von Krankentagegeld, Arbeitslosenversicherung oder Erwerbsminderungsrente während der Ansparphase.

Aus diesem Kapital (96.500 Euro) können (bei weiterer Rendite von 4.2 %) die nächsten 20 Jahre monatlich ca. 591 Euro vor Steuer als Zusatzrente entnommen werden; sozialabgabenfrei. Ein Abzug wegen Rentenverlust ist ebenfalls nicht vorzunehmen, da ja volle Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Im Ergebnis sind dies monatlich mindestens 182 Euro mehr als bei der Direktversicherung. Mindestens deshalb, weil bei der Direktversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung noch in voller Höhe abzuziehen sind, beim Investmentfonds jedoch nicht, da die Beiträge hierzu aus dem Nettolohn gezahlt wurden. Sollte der Rentner vor Ablauf der 20 Jahre versterben, dann fällt das nicht verbrauchte Restkapital aus dem Investment-Entnahmeplan an seine Erben.

Für die ganz Sparsamen: Eine lebenslange Rente ohne Kapitalverzehr aus den 96.500 Euro würde bei ca. 331 Euro monatlich liegen.In diesem Fall würden die nicht verbrauchten 96.500 Euro immer an die Erben fallen, wenn der Rentenbezieher verstirbt.

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

Wenn der eine oder andere Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Arbeitnehmer die vorstehenden Tatschen nicht glauben möchte, dann sollte nicht etwa bei Versicherern um Aufklärung nachgesucht werden. Versicherer neigen aus Eigeninteresse dazu eher die Vorteile derartiger Verträge darzustellen und übergehen geflissentlich deren Nachteile. Dies ist an den zur betrieblichen Altersvorsorge aufgelegten Werbeschrift unschwer zu erkennen. Besser ist wahrscheinlich ein Anruf bei der kostenpflichtige Service-Hotline (03381/21222324) der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), um sich entsprechende Informationen einzuholen.

Bitte um Mithilfe

Die Bitte richtet sich an Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler. Gesucht wird die Software eines Versicherers, die der Versicherer Versicherungsvermittlern und/oder Versicherungsmaklern für Kundengespräche kostenfrei zur Verfügung stellt, welche folgende Berechnungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere Direktversicherung) beinhaltet:

  • Schätzung der garantierten Auszahlung (Rente/Summe) nach Abzug Krankenversicherungs- und Pflegepflichtbeitrag basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.
  • Schätzung der garantierten Auszahlung (Rente/Summe) zuzüglich nicht garantierter Überschüsse nach Abzug Krankenversicherungs- und Pflegepflichtbeitrag basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.
  • Schätzung der monatlichen Kürzung der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Rentenbeginnalter im 65. und 67. Lebensjahr durch Abschluss einer Direktversicherung/bAV, basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.
  • Schätzung der garantierten Auszahlung (Rente/Summe) nach Abzug der Krankenversicherungs- und Pflegepflichtbeiträge und nach Verrechnung der monatlichen Kürzung der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung (sozusagen die Angabe einer geschätzten Effektivrente).
  • Schätzung der Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente während der Ansparzeit durch Abschluss einer Direktversicherung/bAV basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.
  • Schätzung der Kürzung der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung während der Ansparzeit durch Abschluss einer Direktversicherung/bAV basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.
  • Schätzung der Kürzung des Krankentagegeldanspruchs aus der gesetzlichen Krankenversicherung während der Ansparzeit durch Abschluss einer Direktversicherung/bAV basierend auf aktuellem Stand zum Abschlussdatum der Direktversicherung.

Versicherungsvermittler und/oder Versicherungsmakler können einen Hinweis zu solcher Versicherer-Software entweder direkt an die Redaktion senden oder im Kommentarbereich hinterlassen. Nochmals der Hinweis, dass nicht etwa freie Software dazu gesucht ist, sondern ausschließlich Versicherer-Software, die der Versicherer Versicherungsvermittlern und/oder Versicherungsmaklern für Kundengespräche kostenfrei zur Verfügung stellt, mithin solche Software der Versicherer, wo die o.g. Punkte direkt in der Angebotssoftware des Versicherers enthalten sind.