Geschäftsführer haften nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch für das Fehlverhalten anderer Organmitglieder und das grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Beruflich begangene Pflichtverletzungen können so sehr schnell in den privaten Ruin führen. Besonders brisant ist hierbei die Umkehr der Beweislast: Im Falle einer vorgeworfenen Pflichtverletzung muss der Beschuldigte die Beweisführung zu seiner Entlastung führen.

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Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Leitungs- und Aufsichtsorgane ziehen häufig zivilrechtliche Inanspruchnahmen nach sich, so dass beide Bereiche involviert sind. Mit der Kooperation von Gothaer und Roland Rechtschutz werden zwei Produkte vereinigt und gemeinsam angeboten.

So greift entweder der Part von D&O-Versicherer Gothaer oder die Unternehmens-Straf-Rechtsschutz-Deckung von Roland Rechtschutz. Gelegentlich auch beide Policen. Weiterer wesentlicher Vorteil der Kombi-Police seien die gegenüber Einzelverträgen günstigeren Beiträge.

Dabei bietet D&O-Versicherer Gothaer einen erweiterten Kreis versicherter Personen und die Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern an. So sind auch Interimsmanager, Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche- und sonstige besonders Beauftragte abgesichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen mit bedingtem Vorsatz, für Regressforderungen wie Vertragsstrafen, Geldbußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter und für Fremdmandate in externen Unternehmen und in Verbänden und gemeinnützigen Organisationen. Des Weiteren gibt es keinen Ausschluss „Vorsätzliche Pflichtverletzung“ bei Verletzung von unternehmensinternem Recht.

Dagegen bringt die Roland Rechtschutzversicherung Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten in die Kooperation ein. Ebenso ist der Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen im Falle von ehrenrührigen Behauptungen in der Presse integriert.

Dazu bietet die Versicherung Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen und auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen bei Zustimmung durch den Versicherungsnehmer.

Des Weiteren wird auf die schadenfallbedingte Kündigung verzichtet und der vorsorgliche Rechtsschutz angeboten. Dieser soll bereits vor der unmittelbar drohenden Einleitung des Ermittlungsverfahrens, wenn die Einleitung verhindert werden soll, haften.

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„Das neue Konzept enthält einige Alleinstellungs-Merkmale wie den Kündigungsverzicht im Schadenfall auch bei der Straf-Rechtschutz-Deckung, deutlich erhöhte Sublimits, die Mitversicherung des Regresses der Versicherungsnehmerin sowie die Möglichkeit zur Wiederauffüllung der Deckungssumme“, so Frank Huy, Leiter des Bereiches Financial Lines bei der Gothaer.

Gothaer Konzern

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