Die Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge war für die Versicherungsunternehmen zunächst eine Erfolgsgeschichte. Rund 15,7 Millionen Riester-Verträge konnten seit der Einführung 2001 an den Kunden gebracht werden. Aber nun sieht es so aus, als seien die größten Stücke des Kuchens im Neugeschäft verteilt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2013 sank die Zahl der Netto-Verträge sogar um 31.000 auf 15,672 Millionen. Jeder fünfte Riester-Vertrag ist dabei beitragsfrei gestellt worden.

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Marktsättigung bei Riester erreicht

Wie das Versicherungsjournal berichtet, begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die stagnierende Entwicklung damit, dass zum einen bei vielen Investmentfonds-Sparverträgen die Auszahlphase erreicht sei. Zum anderen ließe sich eine gewisse Marktsättigung erkennen. Negativberichte von Verbraucherschützern tragen ebenso zur sinkenden Nachfrage bei. In den Medien wurden mehrfach die hohen Provisions- und Verwaltungskosten kritisiert, ebenso die fehlende Transparenz der Vertragswerke.

Leichte Zuwächse konnte im ersten Quartal 2013 die Eigenheim-Rente (Wohnriester) verzeichnen, hier stieg die Zahl der Verträge um rund 26.000 auf nun 979.000 Policen. Auch bei den Riester-Banksparplänen (+14.000 auf nun 795.000 Verträge) war ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Jeder fünfte Vertrag ruhend gestellt

Als kritisch muss die hohe Zahl der ruhend gestellten Riester-Verträge bewertet werden. Das heißt, die Kunden zahlen keine laufenden Beiträge in der Ansparphase mehr, entweder weil ihnen das Geld fehlt oder sie keine Lust mehr auf das Riestern haben. Im Jahr 2011 waren davon laut Schätzungen des Bundesministeriums 19,5 Prozent aller Verträge betroffen, so dass jeder fünfte Riester-Sparer seinen Vertrag ruhen ließ.

Grund hierfür sind oft finanzielle Probleme der Riestersparer. Die Beiträge aus der Riester-Rente richten sich nach dem Einkommen aus dem Vorjahr. Rutscht ein Versicherter in die Arbeitslosigkeit oder verdient deutlich weniger, so ist diese Regelung von klarem Nachteil, muss er doch im ersten Jahr die volle Höhe der Beiträge zahlen.

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Zudem kann ein Wechsel des Anbieters teuer werden, wenn ein Sparer mit seinem Vertrag unzufrieden ist. Dann werden in der Regel erneut Provisions- und Verwaltungskosten fällig, so dass der Verbraucher hierfür doppelt zahlt. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sollte den Wechsel zu einem neuen Versicherer erleichtern: Die Abschlusskosten-Bezugsgröße wurde auf die Hälfte des übertragenen Kapitals begrenzt und auch die Stornokosten dürfen 150 Euro nicht übersteigen. Doch selbst mit dieser Deckelung müssen Verbraucher noch hohe Sparverluste bei einem Anbieterwechsel befürchten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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