Das klingt unglaubwürdig? Ist aber so. Das Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Verbraucherzentrale starteten vor einigen Jahren eine Kampagne, in der Haushalte mittels einer Broschüre über diese Versicherungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Das Bundesland Bayern hat es bereits im Jahr 2009 vorgemacht, Sachsen und Niedersachsen zogen nach und folgen seit März 2012 diesen Bestimmungen und integrierten die umfassende Informationskampagne. Ebenso ist Sachsen-Anhalt seit September 2012 dabei und auch Rheinland-Pfalz startete im März 2013.

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Viele glauben bei Schäden durch Naturgefahren, wie einer Überschwemmung, vom Staat Unterstützung zu bekommen. Die Politik setzt jedoch eigenverantwortliches Handeln voraus und erwartet, dass die Haushalte die angebotenen Versicherungen auch nutzen. Staatliche Hilfe gibt es deshalb nur bei Fällen, die nicht versicherbar sind – das betrifft nur rund einen Prozent der deutschen Haushalte, da diese fast jedes Jahr im Wasser stehen. Demnach sind nahezu alle deutschen Haushalte diesbezüglich versicherbar. Bisher haben aber nur 30 Prozent der Hausbesitzer gegen Elementarschäden vorgesorgt. Doch schon ein Starkregen kann auch zu Überflutungen in Gebäuden, die sich weitab von Gewässern befinden, führen. Nicht zuletzt ein Grund, warum Versicherungen immer häufiger die Elementarschadenversicherung zusätzlich zur Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung anbieten.

Das war nicht immer so. Erst Ende der 80er Jahre wurde die Elementarschadenversicherung als optionales Angebot gestattet und war von da an eine Sache der Versicherungsaufsichtsbehörde und abhängig von deren Beurteilung. Im Juli 1991 nahm der Bund die Elementarschadenversicherung schließlich mit in die Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung auf. In der DDR hingegen schloss die damalige staatliche Versicherung Elementarschäden mit ab. Zu dieser Zeit hatte der Kunde die Wahl zwischen Feuer, Leitungswasser, Elementar und Gebäudehaftpflicht in verschiedenen Kombinationen. Als die Allianz 1990 die staatliche Versicherung übernahm, wurde auch viele dieser alten Verträge übernommen und existieren teilweise heute noch.

Aufklärung bleibt oberstes Ziel

Das Ziel des GDV ist es nun, weitere Länder aufzuklären und die Informationskampagne somit bundesweit abzudecken. „Nicht zuletzt, weil in Zukunft immer mehr Schäden absehbar sind“, so Kathrin Jarosch vom GDV „Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung aufzuklären und dafür zu sensibilisieren.“ Inzwischen verkündeten zusätzlich auch Brandenburg, Thüringen, Hessen und das Saarland ihr Interesse an der Kampagne, ein großer Fortschritt.
Auch Olav Bogenrieder, Leiter der Firmen-Sachversicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG, sieht zukünftig eine starke Steigerung der Bedrohung von Elementarschäden, gerade nach Ereignissen wie dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 an der Elbe. „Wir erhielten damals deutlich mehr Anfragen nach Versicherungsschutz. Je weiter das Ereignis zurückliegt, desto geringer wird das Risikobewusstsein allerdings“, berichtet Bogenrieder. Die Allianz setzt auf Prävention und fordert daher, dass künftig für Grundstücke in Flutgebieten keine Baugenehmigungen erteilt und bestehende abgeändert werden. „Damit könnte man verhindern, dass künftig noch mehr Bürger dem Risiko Hochwasser ausgesetzt sind“, so Bogenrieder weiter.

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Interesse besteht dennoch

Das bisherige Feedback der Länder zeigt, dass das Interesse da ist. Allein in Sachsen ergab sich, dass rund 75.000 Menschen binnen eines Jahres mehr darüber erfahren wollten. Auch das Zusatzmodul „Zürs public“ (www.zuers-public.de), welches der Freistaat Sachsen zusammen mit Versicherern ins Leben rief, ist gut besucht. Hier kann man sich informieren, wie stark die eigene Immobilie gefährdet ist.
Laut Bogenrieder sind Bundesländer wie Bayern und Sachsen gute Vorreiter. Dennoch müssen Politik und Versicherungswirtschaft in diesem Punkt unbedingt noch mehr zusammenarbeiten: „Für Menschen, die bereits ein Haus in von Hochwasser gefährdeten Gebieten haben, muss die Aufklärungsarbeit weiter vorangetrieben werden.“ Eine zusätzliche Elementarabdeckung übernimmt die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude, wie beispielsweise Instandsetzung des Mauerwerks sowie für beschädigtes oder zerstörtes Wohninventar. Jeder Immobilienbesitzer sollte sich also ausführlich über die Möglichkeiten einer Elementarschadenversicherung informieren und die Kampagne verfolgen.

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