Health Benefits: Unter diesem Stichwort entdecken Versicherungsgesellschaften zunehmend Unternehmen und Arbeitgeber als Kunden für Krankenzusatzversicherungen, zumeist in Form von Gruppenverträgen mit Rabattoptionen. Die Assekuranz macht sich bei diesem Geschäft sowohl die Defizite des Gesundheitssystems als auch des Arbeitsmarktes zu nutze. Während in Zeiten des Fachkräftemangels die Firmen nach Möglichkeiten suchen, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an sich zu binden, klaffen in der gesetzlichen Krankenversicherung oft Versorgungslücken, so dass die Arbeitnehmer hohe Eigenbeteiligungen zahlen müssen, etwa für Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalte. Mit einer Zusatzkrankenversicherung, so versprechen die Versicherungsanbieter, profitieren nun beide Seiten: Während die Arbeitnehmer einen direkten Mehrwert in Form des zusätzlichen Gesundheitsschutzes erhalten, können Unternehmen das Zusatzangebot nutzen, um die Mitarbeiter gezielt anzusprechen und langfristig an sich zu binden. Zudem können die Beiträge auch noch als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

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Einfache Abwicklung

Der Eintritt in das Modell der privaten Zusatzkrankenversicherung über den Arbeitgeber ist über Sammelanträge meist unkompliziert. Grundsätzlich kann diese für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist das bereits ab 20 Arbeitnehmern möglich. In der Regel sind ein Versicherungsschutz ohne Wartezeit und eine Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung Standard.

Die Beiträge sind für alle Mitarbeiter einheitlich. Da es keinen Sparanteil für das Alter (Alterungsrückstellungen) gibt, sind Zusatzkrankenversicherungen oft günstiger als gedacht. Auch Familienangehörige können von den günstigen Tarifen profitieren. Scheidet der Versicherte aus dem Unternehmen aus, so endet in der Regel sein Versicherungsschutz – viele Versicherungen bieten aber an, dass der Schutz als Einzelversicherung weitergeführt wird. Hierfür ist in der Regel keine nochmalige Gesundheitsprüfung notwendig, aber der Gruppenrabatt entfällt.

Modelle

Die arbeitgeberfinanzierte Zusatzkrankenversicherung bietet den Arbeitnehmern ohne zusätzliche Kosten deutlich mehr Leistungen im Bereich der Krankenversorgung. Das kann vor allem beim Einstellungsgespräch oder Gehaltsverhandlungen ein gutes Argument sein.

Dagegen wird die arbeitnehmerfinanzierte Zusatzkrankenversicherung komplett vom Arbeitnehmer bezahlt. Dennoch ist dieses Modell finanziell interessant. Durch die große Anzahl von Mitversicherten in der Gruppenversicherung profitieren die Angestellten von deutlich günstigeren Beiträgen.

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Von vielen Firmen gerne genutzt, sind Mischformen von arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Zusatzkrankenversicherung. Hier bezahlen beide Parteien einen Teil des Beitrags. Oft wird im ersten Jahr der Beitrag komplett von der Firma gezahlt und anschließend anteilig vom Unternehmen gezahlt.

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