Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Inkasso-Abzocke
Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt: In 84 Prozent der Fälle war bereits die Hauptforderung unberechtigt, in 15 Prozent der Fälle blieb auch auf Nachfrage unklar, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Lediglich ein Prozent der erfassten Inkassoforderungen waren eindeutig berechtigt. Meist stehen unberechtigte Inkassoforderungen im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt wurden. „Viele Betroffene zahlen aus Unkenntnis und Angst selbst unberechtigte Forderungen“, berichtet Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachen. Verbraucher fühlten sich bedroht und eingeschüchtert.
Vielfach sorgen – auch bei berechtigen Forderungen – Phantasiegebühren für eine Kostenexplosion der Gesamtrechnung. So verlangten Inkassounternehmen in rund 50 Prozent der ausgewerteten Fälle nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen. Unterm Strich erhöhte sich dadurch die Summe der Hauptforderungen von rund 490.000 Euro auf Gesamtforderungen in Höhe von rund 750.000 Euro. Die mit weitem Abstand meisten Beschwerden bezogen sich auf die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Auf sie entfielen 40 Prozent der Verbraucherbeschwerden. 15 Prozent der Beschwerden betrafen nicht registrierte Inkassounternehmen. Insgesamt waren 116 Inkassounternehmen beteiligt.
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Inkasso braucht Regeln
„Inkasso braucht Regeln, gesetzliche Informationspflichten, verlässliche Gebührenvorgaben und eine schlagkräftige Aufsicht“, lautet das Fazit von Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Auch der Bundesrat und die Verbraucherschutzministerkonferenz fordern konkrete Maßnahmen im Kampf gegen unseriöses Inkassogebaren. Gefordert ist jetzt das zuständige Bundesjustizministerium, unlautere Inkassopraktiken in die Schranken zu weisen. Konkret fordern der vzbv und die Verbraucherzentralen folgende Maßnahmen:- die gesetzliche Verankerung von Informationspflichten für Inkassodienstleister,
- die angemessene Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleistungen in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die rechtliche Festschreibung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung (analog zu Österreich),
- die Verhinderung von Phantasiegebühren und –zinsen durch klare Kostenvorgaben,
- eine schlagkräftige Aufsicht mit lediglich einer zuständigen Aufsichtsbehörde pro Bundesland,
- ein effektives Sanktionsregime, das von gestaffelten Geldbußen bis hin zum Entzug der Zulassung reicht.
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