Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Neubau eines 4-Sterne-Hotels mit über 1000 Zimmern in Dubai. Das Geld dafür war von dem in Deutschland aufgelegten Fond mit der schriftlichen Behauptung eingesammelt worden, das in den Vereinigten Arabischen Emiraten dafür erworbene Grundstück habe "selbstverständlich eine Baugenehmigung für ein Hotel".

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Spätere Nachfragen des BKA bei der Dubai Police ergaben allerdings, dass die Privat-Lizenz für die von der staatlichen Grundstückgesellschaft erworbenen Immobilie inzwischen abgelaufen ist und auf dem "leeren Raum" keinerlei Baumaßnahmen stattfinden. Der von der Bauträgerfirma vorgelegte "Affection Plan" ersetze keinesfalls die staatliche Genehmigung.

Weder bei Veröffentlichung des Werbeprospekts, noch bei Beitritt der Anleger oder zu einem späteren Zeitpunkt lag also die für die Realisierung des Gesamtprojekts erforderliche Baugenehmigung vor. "Angaben über eine Baugenehmigung gehören aber zu den für die Realisierbarkeit des Hotelprojekts und damit auch für die Anlageentscheidung erheblichen Umständen", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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Die wahren Risiken der Finanzanlage gingen demnach in hohem Maße über eine "normale" Anlage im grauen Kapitalmarkt und die Beschreibungen im Prospekt hinaus. Damit wurde die Schädigung eines großen Anlegerkreises aus Eigennutz zumindest billigend in Kauf genommen. Woraus sich der Anspruch einer Rückerstattung des Anlagebetrages Zug um Zug gegen Abgabe der Rechte aus der Beteiligung an der dubiosen Fondsgesellschaft zwingend ergibt.

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