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Der Verordnungsentwurf fokussiert sich primär auf den Finanzsektor, identifiziert jedoch zugleich das Potenzial, die Zugänglichkeit zu Daten aus angrenzenden Branchen wie dem Automobil- und Energiesektor zu verbessern (Open Data). Durch die Adoption dieses branchenübergreifenden Datenaustauschs könnten die angebotenen Leistungen von Finanzinstitutionen signifikant optimiert und Innovationen beschleunigt werden. Eine bedeutende Chance liegt in der Nutzung des hohen Vertrauens, das Kunden Versicherungsunternehmen entgegenbringen. Durch die konsequente Sicherstellung von Datenschutz und Datenintegrität haben Finanzinstitutionen die Möglichkeit, dieses Vertrauen weiter zu stärken. Dies schafft einen Anreiz für Verbraucher, sich aktiv und freiwillig an Initiativen zur Datenteilung zu beteiligen. Durch die Nutzung von Daten können Versicherungsunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Diese Anpassungsfähigkeit kann den Instituten helfen, nicht nur die aktuellen Verbraucherwünsche zu erfüllen, sondern auch zukünftige Trends zu antizipieren. Die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden und der Versicherungsindustrie ist von großer Bedeutung. Gemeinsames Arbeiten an der Etablierung von Finanzdatenaustausch-Schemata und -Standards kann ein ausgewogenes Rahmenwerk schaffen, das allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, zugutekommt.

Herausforderungen und Risiken

FIDA stellt für Versicherungsunternehmen eine signifikante Veränderung in der Art und Weise dar, wie sie auf Finanzdaten zugreifen und diese verwalten. Es sollen branchenübergreifende Standards zur Datenfreigabe etabliert werden, welche das Geschäft mit Privat- und Firmenkunden gleichermaßen betreffen. Die Verordnung würde direkten Einfluss auf über 400 Millionen Versicherungsverträge in Deutschland ausüben. Spezifisch fallen darunter etwa 69 Millionen Verträge im Bereich der Altersvorsorge sowie rund 350 Millionen Verträge in den Segmenten der Schaden- und Unfallversicherung (Stand 2022). Hervorzuheben ist, dass die betreffenden Daten in ihrem Umfang und ihrer Vielschichtigkeit weit über die im Rahmen der PSD II definierten Anforderungen für den Zahlungsverkehr hinausgehen. Diese Daten (sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene) beinhalten sowohl Informationen, die direkt von einem Kunden transferiert werden, als auch jene, die aus den Interaktionen mit den Finanzinstituten resultieren.
Versicherungsunternehmen sind dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass sie diese Daten ständig verfügbar halten und bereitstellen können – eine Anforderung, die mit einem beträchtlichen administrativen und finanziellen Aufwand einhergeht.

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Die Einführung der Technologien, die für den Zugang zu und die Bearbeitung von Daten gemäß dem Verordnungsentwurf erforderlich sind, stellt eine komplexe Herausforderung dar. Versicherer stehen vor der Aufgabe, ihre IT-Infrastruktur tiefgreifend zu modifizieren oder zu modernisieren. Dabei sind viele Ressourcen bereits durch Transformationsprojekte und Dekommissionierung von Legacy-Systemen gebunden.

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