Als kurzfristige Lösung der Finanzierungsprobleme kämen folglich nur zwei Wege in Betracht: zum einen den Rentenbeitrag anheben und zum anderen die Finanzierungslücke mit Bundeszuschüssen stopfen, folglich mit Steuermitteln. Beides werde in Zukunft die jüngeren Generationen belasten. Insoweit bestünden erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt werde. „Denn wenn die jüngeren Generationen, für die nach gegenwärtigem Stand keine Entlastungen geplant sind, die gesamte Last der Finanzierung, sei es über Rentenversicherungsbeiträge oder Steuern, tragen müssen, warum sollten diese dann Vertrauen in die gesetzliche Rente haben?“, fragt Schelcher. Insgesamt sei aus dieser Ausgangslage zu konstatieren, "dass die Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren größer werden". Die Bereitschaft zu wirksamen Reformen vermisst der Jurist.

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Reformstau - Vermittler treffen auf schwierige Ausgangssituation mit Chancen

Aber genau diese schwierige Ausgangslage kann für die Vermittlerinnen und Vermittler auch Chancen bedeuten, wie aus den weiteren Ausführungen des BVK-Referenten deutlich wird. Denn sie sind es, die auf Vorsorgelücken reagieren und zu entsprechenden Produkten beraten. „Allgemein und auch aus Vermittlersicht dürfte angesichts dieser Aussichten und der entsprechenden Diskussionen klar sein, dass die Absicherung der Bürger in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge immer wichtiger, aber auch schwieriger werden wird“, schreibt Schelcher. Unter anderem könnten höhere Steuern die finanzielle Last jüngerer Generationen erhöhen, sofern sie notwendig werden - während das Steuerniveau in Deutschland im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften ohnehin hoch sei.

Hier kritisiert der Verbandslobbyist, dass Reformen in Bezug auf die betriebliche und private Altersvorsorge ausbleiben, obwohl diese einfacher umzusetzen wären als umfassende Reformen bei der gesetzlichen Rente. Hier habe der BVK bereits Vorschläge unterbreitet, die im Wesentlichen auf eine Reform der Riester-Rente hinauslaufen: unter anderem die Vereinfachung der Zulagenförderung und der Produkte, die Vereinheitlichung der Kinderzulagen und zusätzliche steuerliche Anreize. „Zudem ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen wie z. B. der Selbstständigen, in die Riester-Rente nicht vorangetrieben wird“, schreibt Schelcher. Ein weiterer Vorschlag: Die Abschaffung der vollen Beitragsgarantie zugunsten flexiblerer Modelle.

Hoffnungsträger Digitale Rentenübersicht

Als Lichtblick für Vermittlerinnen und Vermittler wertet der BVK hingegen die digitale Rentenübersicht, die derzeit im Probebetrieb läuft und um 1.1.2025 verpflichtend für alle Versorgungseinrichtungen werden soll. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassendere und vor allem säulenübergreifende Übersicht über das zu erwartende Einkommen im Alter ermöglichen. Bei der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) sollen dann etwa 150 Millionen Rentenanwartschaften aus allen drei Säulen der Altersvorsorge zusammengeführt werden.

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"Der BVK begrüßt die digitale Rentenübersicht sehr, können doch auf diesem Wege ggfs. frühzeitig Versorgungslücken aufgezeigt werden. Durch die von den Vermittlern garantierte persönliche und ganzheitliche Beratung können diese Lücken dann geschlossen werden", schreibt Schelcher. Die Rentenübersicht könne auch die Beratung der Vermittler erleichtern, um auftretende Versorgungslücken zu erkennen und mit entsprechenden Produkten zu schließen. Die Tätigkeit der Vermittler im Rahmen der Daseinsvorsorge und der damit verbundene sozialpolitische Auftrag werde gegenüber den Bürgern immer wichtiger, schlussfolgert der BVK-Referent aus seinen Ausführungen.

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