Vor rund 14 Tagen haben Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschaftsminister Hubertus Heil (SPD) ihre geplante Rentenreform, das sogenannte Rentenpaket II, vorgestellt. Kernpunkte sind die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus bei 48 Prozent und das sogenannte Generationenkapital, ein Kapitalstock auf Pump für die gesetzliche Rente, der neu aufgebaut werden soll. Weitere Reformen sollen folgen, unter anderem wurde die betriebliche und private Altersvorsorge bisher ausgeklammert.

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Doch wie bewerten Vermittlerverbände die geplanten Reformen? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) macht die Rente zum „Thema des Monats“ in seiner aktuellen Zeitschrift VersicherungsVermittlung (123. Jahrgang, April 2024). Der Leitartikel stammt von Rechtsanwalt Stefan Schelcher. Und er begrüßt darin grundsätzlich, dass das Projekt Rentenreform überhaupt angegangen wird, nachdem sich in dieser Frage viele Jahre nichts getan hat. „Es ist der Versuch, nach jahrelangem Stillstand und Reformunwilligkeit der Politik, die gesetzliche Rente und ihre Finanzierung zu stabilisieren“, schreibt Schelcher.

Aber die Frage bleibe, ob die eingeschlagenen Reformen der richtige Weg seien, gibt der Fachanwalt zu bedenken. Denn der Gesetzentwurf lasse „insbesondere aus Sicht der jüngeren Generationen viele Wünsche offen“. Schelcher äußert grundsätzlich Verständnis dafür, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisiert werden sollen, und zitiert aus dem Gesetzentwurf. Demnach sei das Ziel, „die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt“.

Offene Finanzierungsfragen

Doch gerade, dass das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben werden soll, bringt nach Ansicht von Schelcher ungelöste Finanzierungsprobleme mit sich. Er verweist auf die „allseits bekannte“ demografische Entwicklung: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen bald in Rente, immer mehr Ältere und Beitragszahler stehen immer weniger Jüngeren gegenüber: und damit fehlen der Rentenversicherung die Beitragszahler.

Die Stabilisierung des Rentenniveaus muss dadurch erkauft werden, dass Wirkungsmechanismen außer Kraft gesetzt werden, die ursprünglich im Interesse der jüngeren Generationen Rentenerhöhungen nach unten korrigieren sollten, wenn sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern negativ entwickelt. Insbesondere der Rentenfaktor: Er hätte dafür gesorgt, dass die Renten bei ungünstiger demografischer Entwicklung weniger stark steigen.

“Natürlich hört sich die Festschreibung des Rentenniveaus erst einmal gut an, könnte man damit doch tatsächlich das Ziel erreichen, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken und mögliche Problematiken der Altersarmut bei Rentenempfängern abmildern. Allerdings werden durch diese Maßnahme der Nachhaltigkeitsfaktor und der eigentlich immanente Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesetzt, und zwangsläufig stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit dieser Maßnahme“, schreibt der Anwalt.

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Die Erträge aus dem Generationenkapital können noch nicht die Antwort auf die finanziellen Lücken sein, weil es den Kapitalstock schlicht noch nicht gibt: Die gesetzliche Rente funktioniert derzeit noch nach dem Umlageverfahren. Schelcher verweist hier auf Zweifel von Experten, ob der Kapitalstock die gesetzliche Rente in Zukunft überhaupt wirksam entlasten kann. "Zum einen wird vorgebracht, dass der angedachte Kapitalstock viel zu gering sei. Zum anderen dürfte der Aufbau einer vernünftigen Kapitaldeckung mindestens 25 - 30 Jahre dauern. Bereits jetzt werden jedoch schon große Teile des Bundeshaushalts für Zuschüsse in die gesetzliche Rentenversicherung verwendet. Diese Finanzierungslücke wird sich in den nächsten Jahren noch erheblich vergrößern, da die Generation der „Babyboomer“ das Rentenalter erreicht und daher von Beitragszahlern zu Beitragsempfängern wird", schreibt der BVK-Referent.

Kapitalstock auf Pump

Das geplante Generationenkapital dürfte zwar langfristig ein erfolgsversprechender Weg sein, um die Rente zu stabilisieren, argumentiert Schelcher - ausgeschlossen sei es jedoch, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre ausreichend Erträge generiert werden, um die finanziellen Lücken zu schließen. Hierzu sei angemerkt: Das ist auch gar nicht geplant, erst ab Mitte der 2030er Jahre sollen die Zinserträge des Generationenfonds genutzt werden, um Beitragszahler zu entlasten. Schelcher weist auf einen weiteren Schwachpunkt des Generationenkapitals hin: Es wird über Schulden finanziert, allein die erzielten Renditen sollen dazu dienen, um zukünftige Beitragszahler zu entlasten. Hier habe bereits BVK-Präsident Michael H. Heinz darauf hingewiesen, dass jeder Kapitalprofi wisse, dass man Aktien nicht auf Pump erwerben sollte.

Als kurzfristige Lösung der Finanzierungsprobleme kämen folglich nur zwei Wege in Betracht: zum einen den Rentenbeitrag anheben und zum anderen die Finanzierungslücke mit Bundeszuschüssen stopfen, folglich mit Steuermitteln. Beides werde in Zukunft die jüngeren Generationen belasten. Insoweit bestünden erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt werde. „Denn wenn die jüngeren Generationen, für die nach gegenwärtigem Stand keine Entlastungen geplant sind, die gesamte Last der Finanzierung, sei es über Rentenversicherungsbeiträge oder Steuern, tragen müssen, warum sollten diese dann Vertrauen in die gesetzliche Rente haben?“, fragt Schelcher. Insgesamt sei aus dieser Ausgangslage zu konstatieren, "dass die Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren größer werden". Die Bereitschaft zu wirksamen Reformen vermisst der Jurist.

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Reformstau - Vermittler treffen auf schwierige Ausgangssituation mit Chancen

Aber genau diese schwierige Ausgangslage kann für die Vermittlerinnen und Vermittler auch Chancen bedeuten, wie aus den weiteren Ausführungen des BVK-Referenten deutlich wird. Denn sie sind es, die auf Vorsorgelücken reagieren und zu entsprechenden Produkten beraten. „Allgemein und auch aus Vermittlersicht dürfte angesichts dieser Aussichten und der entsprechenden Diskussionen klar sein, dass die Absicherung der Bürger in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge immer wichtiger, aber auch schwieriger werden wird“, schreibt Schelcher. Unter anderem könnten höhere Steuern die finanzielle Last jüngerer Generationen erhöhen, sofern sie notwendig werden - während das Steuerniveau in Deutschland im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften ohnehin hoch sei.

Hier kritisiert der Verbandslobbyist, dass Reformen in Bezug auf die betriebliche und private Altersvorsorge ausbleiben, obwohl diese einfacher umzusetzen wären als umfassende Reformen bei der gesetzlichen Rente. Hier habe der BVK bereits Vorschläge unterbreitet, die im Wesentlichen auf eine Reform der Riester-Rente hinauslaufen: unter anderem die Vereinfachung der Zulagenförderung und der Produkte, die Vereinheitlichung der Kinderzulagen und zusätzliche steuerliche Anreize. „Zudem ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen wie z. B. der Selbstständigen, in die Riester-Rente nicht vorangetrieben wird“, schreibt Schelcher. Ein weiterer Vorschlag: Die Abschaffung der vollen Beitragsgarantie zugunsten flexiblerer Modelle.

Hoffnungsträger Digitale Rentenübersicht

Als Lichtblick für Vermittlerinnen und Vermittler wertet der BVK hingegen die digitale Rentenübersicht, die derzeit im Probebetrieb läuft und um 1.1.2025 verpflichtend für alle Versorgungseinrichtungen werden soll. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassendere und vor allem säulenübergreifende Übersicht über das zu erwartende Einkommen im Alter ermöglichen. Bei der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) sollen dann etwa 150 Millionen Rentenanwartschaften aus allen drei Säulen der Altersvorsorge zusammengeführt werden.

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"Der BVK begrüßt die digitale Rentenübersicht sehr, können doch auf diesem Wege ggfs. frühzeitig Versorgungslücken aufgezeigt werden. Durch die von den Vermittlern garantierte persönliche und ganzheitliche Beratung können diese Lücken dann geschlossen werden", schreibt Schelcher. Die Rentenübersicht könne auch die Beratung der Vermittler erleichtern, um auftretende Versorgungslücken zu erkennen und mit entsprechenden Produkten zu schließen. Die Tätigkeit der Vermittler im Rahmen der Daseinsvorsorge und der damit verbundene sozialpolitische Auftrag werde gegenüber den Bürgern immer wichtiger, schlussfolgert der BVK-Referent aus seinen Ausführungen.

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