Die Allianz Private Krankenversicherung wurde von der Wettbewerbszentrale erfolgreich abgemahnt, weil ihr online beworbener Arzneimittelservice einen Anbieter aus den Niederlanden unzulässig bevorzugt und damit andere Apotheken benachteiligt. Das berichtet procontra Online am Dienstag. Der Versicherer habe bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich bereit erklärt, sein Angebot zu korrigieren.

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Anlass für die Abmahnung ist die Art und Weise, wie die Allianz ihren Arzneimittelservice bewarb. Kunden der Allianz PKV erhalten über diesen Service ihre Medikamente, ohne dafür in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen. Die Versicherung rechnet direkt über die Apotheke ab. Kunden der Allianz können diesen Service sowohl über den Onlineanbieter Shop Apotheke als auch eine Apotheke vor Ort in Anspruch nehmen. Vorwurf der Wettbewerbszentrale war, dass die Allianz einen Willkommensgutschein der Shop Apotheke über zehn Euro für nicht rezeptpflichtige Medikamente bewarb. Auch die Bezeichnung der Shop Apotheke als "Kooperationspartner" störte die Aufseher – dadurch werde die Zusammenarbeit besonders hervorgehoben, andere Apotheken würden benachteiligt.

Die Frankfurter Wettbewerbshüter sahen in dieser herausgestellten Werbung für die Online-Apotheke einen Verstoß gegen das Bevorzugungsverbot nach § 11 Abs. 1 des Apothekengesetzes (ApoG). Nach dieser Vorschrift dürfen Apotheken mit „Dritten“, zu denen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale auch Krankenkassen gehören, keine Rechtsgeschäfte abschließen oder Absprachen treffen, die die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Dieses Verbot betreffe auch die elektronische Form.

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Dass die privaten Krankenversicherer mit Kooperationen und ausgewählten Partnern versuchen, ihre Ausgaben zu senken, ist keine neue Erkenntnis. Gerade in der PKV steigen die Ausgaben für Arznei- und Verbandmittel stark an, sie explodieren geradezu. Allein zwischen 2013 und 2023 erhöhten sich die Ausgaben für diesen Posten von 2,6 Milliarden auf 6,84 Milliarden Euro, wie aus Daten des PKV-Verbandes hervorgeht. Ein Grund dafür ist, dass Privatpatienten weit häufiger als gesetzlich Versicherte neue Medikamente verschrieben bekommen, die im ersten Jahr nach der Markteinführung keinem Preisdeckel unterliegen. Die Privatversicherer werben explizit damit, dass der Status als Privatpatient auch mit dem Anspruch auf neue Medikamente einhergeht. Dies betrifft aber auch teure Nachahmerprodukte, die ihren medizinischen Nutzen gegenüber etablierten Medikamenten nicht nachhaltig beweisen können.

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