Man legt also an die Risikoberichterstattung kleinerer Unternehmen einen geringeren Maßstab an gemäß einem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In Zukunft unterscheidet Solvency II demnach stärker zwischen großen und kleineren Versicherern – Maßgaben für kleine Versicherer sind dann weniger streng.

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Allerdings äußert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bei diesem Punkt doch Kritik: „Die vereinbarten Anwendungskriterien sind zum Teil sehr restriktiv, hier wäre ein größerer Anwenderkreis besser gewesen. Es wird maßgeblich von der praktischen Umsetzung der Aufsichtsbehörden abhängen, ob kleine Versicherer wirklich von der neuen Regel profitieren werden“, heißt es in der Presseerklärung des GDV. Demnach besteht Skepsis hinsichtlich der Umsetzung: Die Regeln erlauben es den Behörden aus Sicht des GDV, zu restriktiv zu handeln und demnach den kleinen Versicherern die Erleichterungen zu verwehren.

Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien

Strenger soll das neue Regelwerk werden, wenn es um Nachhaltigkeitsprinzipien gilt. Das betrifft u.a. die Berichtspflichten: Versicherungsunternehmen werden durch die reformierten Regeln dazu verpflichtet, Pläne zu veröffentlichen, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen wollen. Statt Kritik gibt es durch die Versicherungswirtschaft hierfür aber Zustimmung. Asmussen hierzu: „Wir Versicherer sehen die Risiken aus dem Klimawandel deutlich. Es ist daher richtig, dass diese Perspektive auch in Solvency II verankert wird."

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Neue Regeln brauchen noch die Zustimmung

Die neuen Regeln brauchen noch die Zustimmung der EU-Finanzminister und des EU-Parlaments. Allerdings werden hierbei keine Probleme erwartet. Die Pressemeldung des GDV ist auf der Webseite des Verbands verfügbar. Weitere Details kennt zudem ein Artikel des Handelsblatts.

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