Betrug der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung 2023 noch 14,7 Prozent (Versicherungsbote berichtete), beträgt der Anstieg für 2024 „nur noch 7,5 Prozent“, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. „Für die Eigentümer von Wohngebäuden hat sich der Anstieg damit praktisch halbiert. Das ist in Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbands dazu.

Anzeige

Wie sich das auf die Beitragshöhe in der Gebäudeversicherung auswirkt, hat beispielsweise die SiTAX Versicherungsmakler GmbH aus Hannover auf ihrer Webseite dargestellt. So ergibt sich in der gleitenden Neuwertversicherung der zu zahlende Jahresbeitrag aus der Multiplikation der Versicherungssumme ‚Wert 1914‘ mit dem Anpassungsfaktor und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart. Allein durch den neuen Anpassungsfaktor (in älteren Bedingungswerken auch ‚Prämienfaktor‘ oder ‚gleitender Neuwertfaktor‘) ergibt sich für 2024 eine Prämiensteigerung um 7,52 Prozent. Dieser Wert gilt für alle Versicherer und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.

Eine Beitragserhöhung aufgrund der Indexerhöhung bringt nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten mit sich. Denn steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit, zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist.

Anzeige