Gegner des Provisionsmodells plädieren oft für Honorarberatung. Doch schon die Stundensätze der Verbraucherzentralen zur Altersvorsorge-Beratung unterscheiden sich teilweise erheblich. Wie kann Interessenkonflikten bei Honorarberatung wirksam entgegengewirkt werden?

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Am besten natürlich auch wieder über Transparenz. Die Kunden sollten auch dann bei einer Honorarberatung wissen, wie teuer ist das, wie wirkt sich das auf die Rendite eines Sparvertrages aus. Das sollte an erster Stelle stehen. An zweiter Stelle kann man aber auch überlegen, ob man hier womöglich mit so einer mit einer Art Honorarordnung ein bisschen den Wildwuchs auch einfängt und die Versicherungsberater, die auch tatsächlich nur gegen Honorar beraten dürfen und keine Provision nehmen dürfen, die haben hier auch schon Vorschläge vorgelegt, wie man hier mit einer Honorarordnung auch vorgehen kann.

Die Fokusgruppe Altersvorsorge empfiehlt unter anderem, dass vor Renteneintritt eine Altersvorsorge-Beratung angeboten wird, die für Verbraucher kostenlos ist und von einer unabhängigen Institution angeboten wird. Welche Institution könnte das denn sein? Und wie verstehen Sie die Formulierung "für Verbraucher kostenlos"?

Aktuell gibt es ja ein paar Akteure, die da unterwegs sind, die von staatlicher Seite hier auch gesteuert werden. Wir haben hier die Verbraucherzentralen auf der einen Seite, die Altersvorsorgeberatung anbieten. Wir haben auch von der gesetzlichen Rentenversicherung Altersvorsorgeberatungsangebote. Das könnten zum Beispiel Stellen sein, die hier flächendeckend eine solche Beratung anbieten könnten. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung finde ich die Ansätze aus Baden-Württemberg mit dem Projekt Prosa besonders spannend. Da werden die Berater nach meinem Eindruck, recht gut geschult. Das sind vernünftige Ansätze, um hier auch eine gute unabhängige Beratung zu gewährleisten. Was auch in der Fokus Gruppe diskutiert wurde, war die Bildung von sogenannten Vergleichsplattformen, wo die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte verglichen werden können sollen. Ehrlich gesagt: Ich würde mir wünschen, dass es sowas gibt. Es ist aber ziemlich knifflig. Denn: Das was wir immer wieder erlebt haben, ist, wo mehr Transparenz und Vergleichbarkeit eingefordert wird, werden die Versicherungsunternehmen immer kleinteiliger und kniffliger in der Produktkonstruktion - um eine solche Vergleichbarkeit zu verhindern. Da könnten die Wohlverhaltensregeln hilfreich sein, in dem Moment, wo die Unternehmen zu mehr Transparenz gezwungen werden.

Auf welche regulatorischen Schritte sollten insbesondere Versicherungsmakler ein waches Auge werfen und warum?

An erster Stelle die Transparenz. Denn die Direktive hat hier ein Instrument gegeben, das besonders den Maklern und den Vermittlern eine gute Hilfestellungen geben kann. Denn Vermittler haben einen Anspruch auf eine genaue, detaillierte Darstellung der Produkte mit Zielmarktdefinition, wie die Produkte genau für diesen Zielmarkt dann auch funktionieren sollen. Diese ganze Dokumentation soll eigentlich den Vermittlern ausgehändigt werden. Nach Brüsseler Recht, nach EU-Recht gibt es diesen Anspruch von allen Vermittlern, diese Informationen bei den Versicherungsunternehmen einzufordern. Allein die BaFin hat es versäumt, in den Wohlverhaltensregeln genau diese Transparenz auch umzusetzen. Also nach Brüsseler Recht kann jeder Vermittler diese Informationen einholen. Auch wenn die BaFin das ausblenden möchte.

Deswegen meine Empfehlung an Makler, an die Vermittler: Stellen sie sich auf die Hinterbeine, machen Sie Druck bei der BaFin, dass Sie den Anspruch auf diese Informationen bekommen. Denn nach EU-Recht haben sie nicht nur den Anspruch, sondern sie sollen diese Informationen ja auch in ihre Beratung einfließen lassen. Also machen Sie sich stark, treten Sie der Aufsichtsbehörde ein bisschen in den Hintern, damit Sie die Transparenz bekommen, die sie verdienen.

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