Beim Renteneintrittsalter sieht Roßbach „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf“. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liege derzeit bei 64,1 Jahren. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze auf 67. „Was als abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt wurde, wächst im gleichen Zeitraum zur Rente ab 65 Jahren auf“, so die DRV-Präsidentin. Es müsse beobachtet werden, ob die Menschen später in Rente gehen oder Abschläge in Kauf nehmen. Je nach Entwicklung sollten die politischen Entscheidungen diesbezüglich getroffen werden.

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Weitaus weniger geduldig zeigte sich die Rentenchefin mit Blick auf Selbstständige. „Das Risiko von Selbstständigen, im Alter in der Grundsicherung zu landen, ist deutlich größer als bei abhängig Beschäftigten“, so Roßbach. Eine so große Personengruppe könne nicht ohne obligatorische Altersvorsorge bleiben. Roßbach baut darauf, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Altersvorsorgepflicht einführt. Dabei sei wichtig, dass die Regelungen für alle Beteiligten möglichst einfach und digital umzusetzen sind.
Das Vorhaben befindet sich seit über 10 Jahren auf der politischen Agenda und wurde 2021 aufgrund der Corona-Pandemie kaltgestellt.

Ab Sommer diesen Jahres könnten Selbstständige dann - wie alle anderen auch - in ihrer digitalen Renteninformation sehen, welche Ansprüche aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Altersvorsorge bestehen. Auf die Frage, warum die Entwicklung dieser Übersicht so lange gedauert hat, antwortet Roßbach: „Ein wichtiger Faktor ist, dass wir Daten aus unterschiedlichen Bereichen der Alterssicherung zusammenführen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten müssen.“

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