Mit einer solchen Lösung wäre das von Rehmke beschriebene Szenario der ‚überraschten Kunden‘ vom Tisch und Allianz könnte weiterhin damit argumentieren, die Leistungsversprechen selbst zu erfüllen.

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Vielleicht fällt das Fazit von Rehmke auch deshalb beinahe versöhnlich aus: „Für ein ‚Raus! Solange es noch geht‘ gibt es aktuell keine Veranlassung. Aber eine Kundin mit einer noch langen Laufzeit in ihrem Lebensversicherungsvertrag sollte ernsthaft überlegen, ob sie ihre Anlageziele nicht besser mit anderen Geldanlagen weiterverfolgen sollte, etwa mit einem kostengünstigen ETF-Sparplan. Über solche Alternativen, aber auch die Nachteile einer Kündigung, sollte man sich unabhängig beraten lassen.“

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