Allerdings werde die private Altersvorsorge noch nicht flächendeckend in Deutschland genutzt. Gerade Menschen mit geringerem Einkommen hätten oftmals gar nicht die Chance, über eine zusätzliche Geldanlage nachzudenken. Da viele Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen oft über keine bAV verfügen, spricht sich die Union trotz ordnungspolitischer Bedenken für eine verpflichtende arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei Geringverdienern aus. Sie soll so einfach gestaltet werden wie vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitgeber nicht über Gebühr belasten. Bei steigenden Einkommen könnte diese dann vom Arbeitnehmer selbst finanziert und staatlich gefördert werden.

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Zum drohenden Provisionsverbot aus Brüssel sagte der CDU-Politiker: „Es gibt Kräfte in Europa, die Provision für Teufelszeug halten“. Dabei sei provisionsgestützter Vertrieb der fairste und gerechteste Weg eine Vertriebsleistung darzustellen.

In Großbritannien gebe es etwa seit Einführung eines De-facto-Provisionsverbots in der Altersvorsorge für weite Teile der Bevölkerung kein bezahlbares Beratungsangebot mehr. Brodesser hält es für möglich, dass die Provisionsverbot-Initiative demnächst in einem Verordnungsentwurf der Kommission münden wird, der vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden muss. „Es wird spannend zu sehen, wie sich Deutschland und Finanzminister Lindner am Ende dazu positionieren. Wir werden sie auffordern, alles dafür zu tun, dass provisionsgestützter Vertrieb auch weiterhin möglich bleibt“, so Brodesser.

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Neben Brodesser hatten zuvor auch die beiden FDP-Politiker ihre Ablehnung gegenüber einem Provisionsverbot für den deutschen Beratungsmarkt erklärt. Die SPD-Politikerin äußerte sich hier deutlich zurückhaltender, bekannte aber, dass es eine Provisionslösung für Menschen mit niedrigeren Einkommen geben müsse, weil diese sich kein Honorar für eine Beratung leisten werden.

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