Das Fazit BDV-Präsidenten zum vorliegenden Gesetz-Entwurf fällt entsprechend bitter aus: „Wir hätten erwartet, dass die Bundesregierung trotz aller immensen Herausforderungen auch im Blick hat, wie wichtig private Altersvorsorge ist. Solange die rund 16 Millionen Riester-Verträge wegen fehlender Reformen ohne Chance auf Rendite bleiben, ist dies eindeutig keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Altersvorsorge für alle, die sich für einen Riester-Vertrag entschlossen haben.“

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Zum Nulltarif gibt es die geplanten Verbesserungen im Riester-Förderverfahren allerdings nicht. Zwar sollen die Erleichterungen bei Menschen, die Kinder erziehen, zu einer jährlichen Entlastung von rund 48.000 Stunden (1 Minute Zeitaufwand bei 130.000 Fällen) führen und für eine jährliche Ersparnis bei den Sachkosten von rund 130.000 Euro (1 Euro pro Fall) sorgen.

Doch der ‚Erfüllungsaufwand‘ bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen würde sich auf rund 13 Mio. Euro belaufen. Diese Summe würde sich auf die Jahre 2022 bis 2026 verteilen und würde für IT und Personal aufgewendet werden. Ob es bei dieser Summe bleibt, kann allerdings niemand vorhersagen. Denn: „Das Ressort hat allerdings von einer Darstellung des Erfüllungsaufwands in der Begründung des Regelungsvorhabens abgesehen, eine Herleitung zu Zeitaufwänden oder Lohnkosten hat das Ressort nicht vorgenommen.“

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Die Anhörung zum Gesetzes-Entwurf wird am 7. November auch live im Parlamentsfernsehen übertragen. Beginn ist 10.30 Uhr; voraussichtliches Ende 12.30 Uhr.

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