Was kann eine VL einbringen – zwei Beispiele

Beispiel für einen VL-Fondssparplan ohne Arbeitnehmersparzulage: Ein Arbeitnehmer einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine VL in Höhe von 40 Euro monatlich. Zwar: In diesem Beispiel nehmen wir an, der Arbeitnehmer liegt über der Einkommensgrenze – er erhält demnach keine Arbeitnehmersparzulage. Dennoch kann sich die VL lohnen, da sein Arbeitgeber von den 40 Euro die Hälfte (also 20 Euro) zahlt. Der Eigenaufwand des Arbeitnehmers beträgt 20 Euro, die er jeden Monat (12 mal) für sechs Jahre zahlt = 1.440 Euro. Durch Beteiligung des Arbeitgebers sind aber für den gesamten Zeitraum ebenfalls 1.440 Euro eingezahlt – der Arbeitnehmer hat demnach 2.880 Euro angespart. Nach sieben Jahren erhält der Arbeitnehmer also (ohne jede Vertragsrendite gerechnet!) das Doppelte des von ihm selbst eingezahlten Betrages. Welche Anlage kann das innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren sonst noch leisten?

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Beispiel für einen VL-Fondssparplan mit Arbeitnehmersparzulage: Der Arbeitnehmer erhält keine Zuzahlung vom Arbeitgeber, fällt aber unter die Förderung mittels Arbeitnehmersparzulage (Einkommen bis 20.000 Euro jährlich). Er zahlt monatlich 33 Euro, erhält hierfür 20 Prozent Förderung (66 Euro pro Jahr). Der Eigenaufwand des Arbeitnehmers sind 33 Euro für zwölf Monate, die für sechs Jahre gezahlt werden = 2.376 Euro.


Hinzu kommt die Förderung 6 x 66 Euro = 396 Euro. Der Auszahlungsbetrag nach sieben Jahren beträgt also 2.772 Euro – eine „sichere Beitragszahldauer-Rendite“ von ca. 15 Prozent ohne jede Wertsteigerung des gewählten Fonds. Welche Anlage kann das nachweislich innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren noch leisten bei derart kleinen Beiträgen?

Viel Geld wird verschenkt

Weil viele Menschen nichts von ihrem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen wissen, geht viel Geld verloren. Das ergab unter anderem eine Studie des Finanzdienstleisters ebase – rund sieben Millionen Arbeitnehmer würden laut dieser Studie vermögenswirksame Leistungen nicht nutzen, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. Demnach verfielen in Westdeutschland jährlich 1,4 Milliarden Euro an Ansprüchen, in Ostdeutschland noch einmal 240 Millionen.

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Hinweis:
Der Text erschien zuerst im Sonderheft Altersvorsorge.

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