Der Rechtsschutzversicherer reagiert auf die aktuelle Corona-Krise und die damit verbundene Verunsicherung bei vielen Bürgern. Das Düsseldorfer Unternehmen hatte in den vergangenen zwei Wochen einen spürbar steigenden Bedarf an juristischen Hilfestellungen und Unterstützungen festgestellt. Im Zentrum der Fragen stünden oft arbeitsrechtliche Themen. Auch Fragen zu anstehenden oder geplanten Reisen sowie die juristischen Konsequenzen von angeordneten Quarantänen beschäftigten die Menschen.

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Deshalb werde das Familienunternehmen rechtliche Services für Kunden und zusätzlich auch für Nicht-Versicherungskunden anbieten. So sollen alle Kunden direkt mit einem unabhängigen Anwalt sprechen oder online einen Rückruf vereinbaren können. Dazu sei eine Hotline (0211/9080 2424) eingerichtet worden. Ein Anwalts-Chat sowie die anwaltliche Prüfung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen solle auch Nicht-Kunden offenstehen.

Zudem solle am 2. April 2020 Telefonhotline freigeschaltet werden. Über die Nummer 0211 963 2055 hätten alle Bürger die Möglichkeit, über die ihre rechtlichen Fragen zu Corona mit einem unabhängigen Anwalt zu besprechen. Die Kosten dieser Angebote werde die Arag übernehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Überdies würden weitere rechtliche Dienste angeboten. So sollen beispielsweise Job-Kündigungen oder Aufhebungsverträge juristisch geprüft werden können. Dies soll komplett digital geschehen. Zusätzlich neu an den Start gegangen sei ein weiterer Chatbot, der beispielsweise die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht beantwortet, wie etwa zu Job-Kündigungen oder zu Kurzarbeit.

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„Die Corona-Pandemie ist für alle eine belastende Ausnahmesituation. Als Rechtsschutzanbieter helfen wir, dass drängende rechtliche Fragen schnell geklärt werden können – auch für Nicht-Kunden. Das schafft Orientierung und emotionale Unterstützung in einer schwierigen Zeit. Die Kosten hierfür übernehmen wir“, erklärt Paul-Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der Arag.

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