„Das Sozialpartnermodell ist nach anfänglich großer Aufmerksamkeit bei der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wieder aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden“, gibt Vorstand Clemens Vetter zu bedenken. „Tarifpartner und Anbieter arbeiten zwar im Hintergrund intensiv an Lösungen, aber die Umsetzung ist langwieriger als anfangs von den meisten Beteiligten erhofft. Die Befragung zeigt das, was wir auch in Gesprächen wahrnehmen: Die vom Gesetzgeber untersagten Garantien sind ein Knackpunkt.“

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Weitere Nachteile: die gesetzliche Rente schrumpft

Das fehlende Nachfrage kann aber auch aus anderen Nachteilen der Betriebsrente resultieren. Wer von der Entgeltumwandlung Gebrauch macht, zahlt Teile seines Bruttogehaltes in die Altersvorsorge ein. Bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Beiträge frei von Sozialabgaben. Dadurch sammeln die Arbeitnehmer weniger Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung an, das schmälert ihre staatliche Rente. Die Bundesregierung hat diesen Effekt 2015 auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag eingestanden (der Versicherungsbote berichtete).

Ein weiterer Nachteil: Wer gesetzlich sozial- und krankenversichert ist, muss spätestens seit einer Gesetzesreform im Jahr 2004 („Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“) hohe Sozialbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Obwohl höchst umstritten, will die Politik an der hohen Beitragslast festhalten (der Versicherungsbote berichtete).

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