Aufgabe der Versicherer ist es, attraktive Vorsorgelösungen zu schaffen, die das Interesse von vielen Beschäftigten finden. Wegen des Verbots von Garantien und den dadurch liberaleren Kapitalanlagemöglichkeiten können auch in einem Niedrigzinsumfeld vergleichsweise hohe Renditen und attraktive Rentenleistungen erzielt werden. Gerade als Basisabsicherung für Geringverdiener ist es jedoch auch wichtig, dass die Leistungen planbar und stabil sind. Von zentraler Bedeutung ist es, die Kapitalanlage an der Leistungsseite auszurichten, ihre Volatilität zu begrenzen und damit möglichst Rentenkürzungen zu vermeiden. Hierfür ist die Gestaltung der Kapitalanlage sehr wichtig. Dabei müssen die Interessen der Arbeitgeber nach möglichst geringen Zusatzbelastungen mit den Interessen der Arbeitnehmer an möglichst hohen und stabilen Rentenleistungen in Einklang gebracht werden.

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Welche Vor- bzw. Nachteile hat die Enthaftung der Unternehmen?

Wie bereits erwähnt, ist es das Ziel des BRSG, die Verbreitung der bAV zu fördern. Das langfristig nur schlecht kalkulierbare Haftungsrisiko stellte für die Arbeitgeber bisher oft ein Hemmnis für die Einführung einer bAV dar. Der neue Ansatz „pay and forget“ macht die reine Beitragszusage für Arbeitgeber sehr interessant. Damit das Risiko für die Arbeitnehmer überschaubar bleibt, können Sicherungsbeiträge seitens des Arbeitgebers geleistet und zusätzliche Puffer eingebaut werden.

Bisher gab es speziell in kleinen und mittleren Unternehmen Vorbehalte gegenüber der betrieblichen Altersversorgung. Die Formen der Betriebsrenten seien zu komplex und würden zu viel Arbeit verursachen, wurde regelmäßig moniert. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit der „bAV II“?

Die Verwaltung der Sozialpartnermodelle sollte einem Partner mit langjähriger Erfahrung im Management von Versorgungssystemen und großer Serviceorientierung anvertraut werden. Nur so können die Sozialpartner sicherstellen, dass Aufwände und Kosten für alle Beteiligten in engen Grenzen gehalten werden. Um Qualität, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit des Managements bei niedriger Kostenbelastung zu erreichen, sollten für die Administration von Sozialpartnermodellen internetgestützte Portallösungen zum Einsatz kommen. In kleinen und mittleren Unternehmen in gewerblichen oder handwerklichen Branchen könnten allerdings Personalverwaltungssysteme noch nicht ausreichend digitalisiert sein. Die Möglichkeit zur klassischen Papierverwaltung oder zum elektronischen Daten- und Dokumentenaustausch ist deswegen zwingend notwendig. Werden die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt und wird insgesamt ein hoher Digitalisierungsgrad erreicht, bewegen sich die Verwaltungsaufwände in engen Grenzen.

Was können kleine und mittlere Unternehmen tun, um von „bAV II“ zu profitieren? Wer sind ihre Ansprechpartner?

Kleine und mittlere Unternehmen sollten ihre Tarifvertragspartner davon überzeugen, reine Beitragszusagen über Tarifverträge zuzulassen. Sie können sich dabei Unterstützung von den Anbietern holen oder auch von Beratern und Experten in der bAV. Dann sollten sie die Umsetzung in ihren Betrieben vorantreiben. Nur so können sie die Vorteile der reinen Beitragszusage nutzen und zu einer Verbreitung der bAV beitragen.

Zu den fünf bisher existierenden Modellen der Betriebsrente (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) ist ein weiterer Weg hinzugetreten. Gibt es einen oder mehrere Durchführungswege, von dem Sie sagen, dieser wird in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen? Weshalb?

Bei der reinen Beitragszusage handelt es sich nicht um einen weiteren Durchführungsweg. Sie kann zum Beispiel als Direktversicherung ausgestaltet werden, wie wir das in der Initiative Vorsorge tun. Ob einer der anderen Durchführungswege in Zukunft an Attraktivität verlieren wird, ist aktuell nicht abzuschätzen.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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