Mopeds und Mofas haben im Verhältnis zu ihrer Zulassungszahl ein besonders hohes Risiko, geklaut zu werden. Von 1.000 kaskoversicherten Mofas und Mopeds werden im Jahr 2016 zehn geklaut, bei PKW lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen. Darüber berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung. Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor.

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2.300 Diebstähle bei 1,7 Millionen Zweirädern

Gestohlen wurden 2016 mehr als 2.300 kaskoversicherte Mopeds und Mofas, so berichtet der GDV. Insgesamt waren rund 1,7 Millionen Zweiräder mit Mopedkennzeichen zugelassen. Damit sank die Zahl der Diebstähle gegenüber dem Vorjahr zwar um acht Prozent - dennoch werden immer noch zehn von 1.000 Zweirädern entwendet.

Darüber hinaus zählten die Versicherer knapp 20.000 Haftpflichtschäden. Das waren rund neun Prozent weniger als im Vorjahr. Da aber auch die Kosten für jeden einzelnen Schaden im Schnitt um zwei Prozent zulegten, sanken die Gesamtkosten nur um sieben Prozent auf rund 56 Millionen Euro.

Ab März tragen Mofas blaue Kennzeichen

Mopedbesitzer müssen beachten, dass sie ab dem 1. März nur noch mit neuem Kennzeichen auf die Straße dürfen. Die schwarze Schilde verlieren dann ihre Gültigkeit und müssen durch ein blaues ersetzt werden (der Versicherungsbote berichtete). Wer kein gültiges Kennzeichen hat, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

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Damit das Moped auch gegen Diebstahl geschützt ist, müssen Kradfahrer eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkasko zahlt auch bei Schäden am Moped durch Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Haarwild-Unfälle. Um das neue Nummernschild zu erhalten, müssen die Zweiradfahrer nicht auf die Zulassungsstelle: Sie können sich direkt an den Versicherer wenden.

Ein Mopedkennzeichen brauchen laut GDV folgende Fahrzeuge:

  • Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 km/h;
  • Segways und Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

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