Herr Bockelmann, wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz dem Betriebsrentensystem Auftrieb geben?

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Martin Bockelmann: Das Gesetz hat zum Ziel, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung voranzutreiben. Insbesondere Beschäftigte mit niedrigem Einkommen stehen dabei im Fokus. Auch das Sozialpartnermodell, also die Einbindung der Tarifvertragsparteien wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, soll zu einer größeren bAV-Verbreitung beitragen. Auch wenn sich die Komplexität der bAV dadurch erhöht, werden diese Maßnahmen Bewegung und somit Auftrieb in den Markt bringen.

Kleine Arbeitgeber haben oft Angst vor der Bürokratie. Ist diese Angst begründet?

Ja und nein. Viele Arbeitgeber wollen sich aktiv an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten beteiligen. Der hohe Verwaltungsaufwand war und ist – gerade für kleine Unternehmen – das größte Hemmnis. Unternehmen müssen von der bAV-Verwaltung so entlastet werden, dass die Abwicklung unmittelbar, korrekt und nutzerfreundlich erfolgt. Durch die digitale Vernetzung wird die bAV für alle Beteiligte – Versicherer, Arbeitgeber, Vermittler, Arbeitnehmer und in Zukunft auch für die Sozialpartner – einfacher, transparenter und kostengünstiger. Gerade für kleine Unternehmen spielt das eine große Rolle.

Was sind aus Vermittlersicht die wichtigsten Gründe auf bAV zu setzen und was bringt dem Vermittler die Digitalisierung?

Die bAV ist ein Wachstumssegment und die Digitalisierung bietet Vermittlern – auch ohne bisherigen bAV-Schwerpunkt – neue Geschäftschancen. Die bAV-Beratung ist umfangreich und anspruchsvoll. Aber mit einer ganzheitlichen digitalen Vertriebslösung zeigt der Vermittler seinen Kunden alle Abläufe der bAV transparent, nachvollziehbar und ohne Medienbrüche auf – und entlastet den Kunden und sich selbst von administrativen Tätigkeiten. Er kann sich wieder auf sein Kerngeschäft, den Vertrieb, konzentrieren und auch bei sinkender Vergütung wirtschaftlich arbeiten.

Können Sie uns einen Ausblick auf die kommenden Jahre geben? Wie wird sich die bAV entwickeln?

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Wir gehen davon aus, dass das Sozialpartnermodell zu einer großen Verbreitung der bAV beiträgt und mehrere Millionen neue Versorgungen zu Stande kommen. Bei der Verwaltung von versicherungsförmiger bAV wird sich ein Standard etabliert haben. Das Meldewesen zwischen Arbeitgebern und bAV-Produktanbietern wird automatisiert sein, wie es heute zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungen längst der Fall ist.