Im Koalitionsvertrag sind einige Bestimmungen zur Angleichung und Verbesserung in der Rente vorgesehen. So hat die CDU hat den Vorschlägen der SPD zugestimmt, dass eine abschlagsfreie Rente in Zukunft bereits ab dem 63. Lebensjahr möglich ist. Dies gilt, wenn man 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. In Hinblick auf die Anhebung des Renteneintrittsalter auf 67 Jahre verschiebt sich der Ausstieg parallel auf das 65. Lebensjahr.

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Schwarz-Rot sieht zudem Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente vor. Derzeit geben laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rund 160.000 Arbeitnehmer jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit bereits vor Erreichen des Rentenalters auf. Durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung können sie die Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Derzeit wird jemand, der die Erwerbsminderungsrente erhält, so gestellt, als hätte er bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahrs weitergearbeitet und wie ein Durchschnittsverdiener Beiträge bezahlt. Die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebenjahr ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit wird nun ab dem 1. Juli an das Renteneintrittsalter von 67 Jahren angepasst und die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre angehoben. Für einen Durchschnittsverdiener verbessert sich dadurch der Zahlbetrag einer vor dem 60. Lebensjahr beginnenden vollen Erwerbsminderungsrente um rund 44 Euro.

„Lebensleistung“ soll sich auszahlen

Die "Lebensleistung" jener, die immer gearbeitet haben, aber durch einen geringen Lohn nicht genug in die Rentenkasse eingezahlt haben, soll durch bessere Renten honoriert werden. Mit der sogenannten „Lebensleistungsrente“ sollen beispielsweise Geringverdiener, pflegende Angehörige oder auch Menschen, die Kinder erzogen haben in der Rente bessergestellt werden. Wer 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, im Alter aber weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen erreicht hat, soll eine eine Rente erhalten, die über die Grundsicherung hinausgeht.

Die Einführung der Lebensleistungsrente wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen. Bis 2023 genügen 35 Beitragsjahre, um sicherzustellen, dass insbesondere Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach erhalten jene die Lebensleistungsrente, die zusätzlich privat vorgesorgt haben.

Auch ist die sogenannte Mütterrente Teil des Koalitionsvertrages. Erst für seit 1992 geborene Kinder wird Müttern bzw. Vätern die Zeit der Kindererziehung im Rentenrecht umfassend anerkannt. Ab dem 1. Juli wird Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt anerkannt. Die monatliche Brutto-Rente steigt dadurch im Westen um 28,14 Euro, im Osten um 25,74 Euro.

Beiträge zu Pflege und Rentenversicherung steigen

Der Beitragssatz zur Rente hätte per Gesetz zum 1. Januar 2014 eigentlich auf 18,3 Prozent gesenkt werden müssen, da die Rücklagen der Rentenversicherung 1,5 Monatsausgaben übersteigen. Um die Neuerungen in der Rente zu finanzieren, belässt die neue Bundesregierung den Beitragssatz bei den aktuellen 18,9 Prozent.

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In der Pflegeversicherung wird es 2015 teurer: Der Beitragssatz wird auf 2,35 Prozent (zuvor 2,05 Prozent) angehoben. 0,2 Prozent sind für die kurzfristge Leistungsverbesserung, 0,1 Prozent für den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds eingeplant. In den kommenden vier Jahren ist zudem eine weitere Erhöhung um 0,2 Prozent vorgesehen.

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