Seit dem 1. Januar 2004 gibt es keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten seitens der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde das Sterbegeld gestrichen. Vorher gab es einen Zuschuss von der GKV von zuletzt 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen.

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Für Bestatter Hans Peter Bücken-Brendt sind die Finanzen nur ein Aspekt, für die Entwicklung zu vermehrten Urnenbeisetzungen. „Dass mehrere Generationen einer Familie in einem Ort zusammenleben, gibt es immer seltener“, sagt er.

Auf Grund der flexibleren Lebensgestaltung bezüglich Ausbildung, Studium und Job sind viele Deutsche gezwungen aus ländlichen Regionen wegzuziehen. „Dadurch werden die Grabpflege und das Besuchen der Gräber schwieriger“, sagt Bücken-Brendt in der Aachener Zeitung.

Zwar rät Finanztest seit Jahren von Sterbegeldversicherungen ab. Sie seien in der Regel zu teuer und die Konditionen wenig kundenfreundlich. Das sieht Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherung, etwas anders. Das Thema gehört seit spätestens 2004 in jedes gute Beratungsgespräch, denn nur bis dahin gab es Sterbegeld in der Sozialversicherungskomponente, so Capellmann. Seitdem dies abgeschafft wurde, muss jeder eigenverantwortlich handeln, wenn er eine Vollbestattung statt einer Sozialbestattung wünscht.

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Das Risiko zu sterben, trifft uns immer – es lässt sich nicht umgehen oder beeinflussen. Allein deshalb sollte jeder Vorkehrungen für den eigenen Todesfall treffen, wenn er seine Selbstbestimmung wahren will, findet Walter Capellmann von der Monuta. Deshalb sind Beratung und Hilfe für Patientenverfügugn und Vorsorgevollmacht sehr wichtig. Weitere Infos zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier.

Aachener Zeitung

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