Menschen ohne Krankenversicherung sollen sich bis Ende des Jahres bei ihrer Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Wenn sie die Frist einhalten, erlässt ihnen die Krankenkasse ihre Beitragsschulden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Die Kassen würden den säumigen Zahlern sowohl die nicht gezahlten Beiträge als auch Säumniszuschläge erlassen.

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Der Hintergrund: Im Jahr 2007 wurde eine bundesweite Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Jeder Bürger muss sich seitdem privat oder gesetzlich krankenversichern lassen. Doch trotz dieser Pflicht sind noch immer hunderttausende Menschen ohne Versicherungsschutz. Hat etwa ein Programmierer sein Studium abgebrochen und sich danach selbständig gemacht, ohne eine Krankenversicherung abzuschließen, so gilt er als nicht krankenversichert. Auch Arbeitslose und Bedürftige, die keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, stehen oftmals ohne Krankenversicherung da.

Auch wer nicht bei einer Krankenkasse gemeldet ist, sammelt Schulden an

Paradox: Auch wer nicht bei einer Krankenkasse gemeldet ist, sammelt seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 Beitragsschulden an. Die Beiträge werden den Krankenkassenverweigerern einfach automatisch berechnet. Zusätzlich müssen auch Säumniszuschläge gezahlt werden. Ansprechpartner ist in der Regel die Krankenkasse, bei der man zuletzt Mitglied gewesen ist.

Zum 01. August 2013 hatte die Bundesregierung das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" verabschiedet. Durch das Gesetz können ehemaligen gesetzlich Versicherten die Beitragsschulden erlassen werden, wenn sie sich bis 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt.

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Privatpatienten bekommen ihre Schulden nicht erlassen

Keinen Anspruch auf Schuldenerlass haben allerdings Privatversicherte. Zwar bieten die privaten Krankenversicherungen einen sogenannten „Notlagentarif“ an, um den Schuldenabbau zu erleichtern. In diesem Tarif sind zu ermäßigten Beiträgen ausschließlich Aufwendungserstattungen für Leistungen vorgesehen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft notwendig sind. Aber auf die säumigen Beitragsschulden wollen die Privatversicherer nicht verzichten.

Deutscher Anwaltverein (DAV)

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