Lange hatte sich die Branche gegen ein Produktinformationsblatt (PIB) für die Riester-Rente gesträubt. Seit vergangenen Donnerstag sieht es nun so aus, als würde die Versicherungswirtschaft nicht um ein PIB für die Riester-Produkte umhin kommen. Denn da passierte ein entsprechender Gesetzentwurf den Bundestag. Ziel des Entwurfes ist es, einen Produktvergleich in leicht verständlicher Form durch das Produktinformationsblatt zu ermöglichen. Das betrifft alle Riester-Produkte wie Fondssparpläne, Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht dieser Entwurf nicht aus: „Die Anbieter dürfen in den Produktinformationsblättern für die Darstellung der Kosten weiterhin die unterschiedlichsten Bezugsgrößen verwenden. Das macht für Kunden den Vergleich unmöglich“ und erklärt weiter „Wir fordern daher, die Kosten einheitlich bezogen auf eine Bezugsgröße anzugeben, und zwar als Prozentsatz auf das gebildete Kapital. Nur so werden Vergleichbarkeit und Transparenz sichergestellt.“.

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfes ist die Anhebung der Förderhöchstgrenze bei Basis- oder Rürup-Renten von 20.000 auf 24.000 Euro. Dies soll weitere Spielräume für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge schaffen. Zudem soll die steuerliche Förderung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Erwerbsminderungsschutzes bei Riesterrenten verbessert werden.

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Beim Wohn-Riester soll es Sparern in Zukunft möglich sein auch in der Ansparphase Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum zu entnehmen. Die Entnahmesumme muss dabei aber mindestens 3.000 Euro sein. Weiterhin soll auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung ermöglicht werden. Dem Gesetzentwurf muss nun, nach der Passierung des Bundestags, nur noch der Bundesrat zustimmen.

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