Zur Hellhörigkeit werden die Verbraucher gemahnt, wenn der Berater, Makler, Vermittler oder Vertreter:

  • ein Wechselangebot übermittelt, ohne vorher nach dem aktuellen Versicherungstarif, Versicherungsdauer und Zahlbeitrag zu fragen,
  • nach dem aktuellen Versicherungstarif fragt und sofort aufzählt, welche Leistungen alle nicht versichert seien – ohne vorher überhaupt den Kundenbedarf aufzunehmen und zu prüfen, oder Gesundheitsfragen abklärt,
  • sofort oder sehr schnell einen Wechsel vom aktuellen Versicherer zu einem neuen Versicherer – also den „Stallwechsel“ – empfiehlt
  • erklärt, dass der Kunde doch „dumm“ sei, wenn dieser sein grandioses Angebot, bei dem monatlich viel weniger als heute zu bezahlen sei, nicht annehme,
  • nicht ausführlich über die Chancen UND Risiken eines Tarif- und insbesondere Versicherer- Wechsels aufklärt, sondern mit pauschalen Argumenten arbeitet („Das ist für Sie viel billiger“ / „Da sind Sie viel besser versichert als heute“),
  • den aktuellen Versicherungsschutz gar nicht beachtet, sondern sofort Alternativangebote auf den Tisch legt,
  • Rückfragen mit pauschalen Argumenten entgegentritt („So etwas würde ich doch nie empfehlen“ / „Natürlich haben Sie dadurch keine Nachteile“ / Mit meinem Angebot haben Sie genau das, was Sie brauchen – und es ist sogar noch billiger“ / „Warum wollen Sie so viel bezahlen, wenn es doch billiger geht?“ / „Diese Leistung brauchen Sie nicht, das trifft sowieso nicht ein“)
  • so auftritt, als sei in einem Versicherungsschutz für 59 €, 100 € oder 150 € „alles Notwendige“ versichert. Wenn er hier nicht darüber aufklärt, dass der Kunde damit rechnen muss, einen großen Teil der Krankheitskosten selbst zu tragen, ist womöglich "etwas träge".
  • zur Unterzeichnung einer Zustimmungserklärung zum Verzicht auf Unterlagen und Dokumentation auffordert. - Damit verzichtet der Kunde auf wertvolle Rechte!

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