Auch im Bereich der unterschiedlichen Fristsetzungen besteht Verbesserungsbedarf. So haben von den 200 Analysen lediglich 41 eine verbesserte Schadenmeldefrist und 49 eine zugunsten des Vermittlers modifizierte Kündigungsfrist des Versicherers im Schadenfall angegeben.

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„Vom Abwehrschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung bis zur Mitversicherung von Ansprüchen von Verwandten: Nur wenige der sinnvollen und existenziell wichtigen Leistungsmerkmale finden sich im tatsächlich vorhandenen Versicherungsschutz der Vermittler wieder.“ kommentiert VSH-Experte Christian Henseler.

Mit höchster Priorisierung aus Sicht der Vermittler wurden die Höhe der Deckungssumme (141), die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen (139) und die Meldefrist im Schadenfall (137) gekennzeichnet. Die Mitversicherung der Assekuradeurstätigkeit war nur 55 Vermittlern wichtig und somit Schlusslicht in der Reihenfolge.

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