Der Bundesrat stoppte vergangenen Freitag die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die sieht vor, dass ab Januar 2025 eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gilt (Versicherungsbote berichtete). Bislang waren solche Fahrzeuge und Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

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Doch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung fanden keine Zustimmung in der Länderkammer. Will die Regierung die Richtlinie noch wie geplant umsetzen, müsste sie den Vermittlungsausschuss einschalten. Dieses Gremium erarbeitet Kompromisse, wenn sich Bund und Länder nicht einigen können.

Versicherer drängen auf Rechtssicherheit

Auf eine „zügige Einigung“ drängen indes die deutschen Versicherer. „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen: Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit. „Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären“, betont Asmussen. Dann drohen den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden.
Deshalb bräuchte es nun schnell Rechtsklarheit, forderte der Versicherer-Verband.

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