In einer Studie des Marktforschungsinstituts YouGov, welche die DELA Lebensversicherungen 2021 in Auftrag gegeben haben, wurden 1036 Bundesbürger befragt, ob sie sich bereits Gedanken über ihren eigenen Tod gemacht haben. Im Ergebnis hatten sich bereits 78 Prozent der Befragten mit dem Thema befasst, doch nur sieben Prozent hatten für die Folgen des eigenen Todes vorgesorgt. Ebenfalls gaben 63 Prozent der Befragten an, dass sie sich mehr Informationen über die Vorteile selbstbestimmten Handelns wünschten. Versicherungsmakler und Berater haben damit einen breiten Handlungsauftrag, um ihren Kunden eine umfassende Vorsorge zu ermöglichen.

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Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten nimmt zu

Beginnend mit dem Wirtschaftswunder der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden in Deutschland teils beträchtliche Vermögenswerte aufgebaut, die im Todesfall an Angehörige oder nahestehende Personen übertragen werden. Angesichts der in den letzten Jahren rasant gestiegenen Immobilienpreise wird zum Beispiel das Erben des Elternhauses wegen der hohen Steuerlast für eine wachsende Zahl von Bürgern zu einer schweren finanziellen Bürde oder gar unerschwinglich.

In vielen Fällen existieren kaum rechtswirksame Dokumente, wie Testamente oder Vollmachten, die über den Tod hinaus rechtlich verbindlich und vorhanden sind. Dies hat zur Folge, dass Vermögenswerte nicht umgehend übertragen werden können und Kosten für die Feststellung der Rechtslage entstehen. Oder es fehlen gar finanzielle Rücklagen für die Begleichung der Erbschaftsteuer. Auch die Themen Pflichtteilsansprüche oder die Übernahme von Unternehmensanteilen stellt die Angehörigen und Versicherungsberater oftmals vor Fragen.

Keine Kinder – Erbrangfolge spielt entscheidende Rolle

Ein Beispiel: Ein nicht verheiratetes Paar, das keine Kinder hat, baut gemeinsam ein Haus, das beiden Partnern je zur Hälfte gehört. Verstirbt einer der beiden Partner, dann geht sein Eigentum an seine Erben über. Da das Paar kinderlos ist, erben die Eltern – sofern diese noch leben – als Erben erster Ordnung oder die jeweiligen Geschwister als Erben zweiter Ordnung eine Hälfte des Hauses. Für den Überlebenden der Partnerschaft bedeutet dies in jedem Fall, dass eine Erbengemeinschaft von nicht miteinander verwandten Personen entsteht, die nur gemeinsam und einstimmig über die Zukunft des Hauses entscheiden kann. Für viele Menschen, denen die Hälfte des selbstgebauten Hauses gehört, kann dies zu unerwarteten Schwierigkeiten führen.

Auch wenn Kinder da sind, ist angesichts der rasant gestiegenen Immobilienpreise das Erben des Elternhauses wegen der hohen Steuerlast für viele Bürger zur schweren finanziellen Bürde und für eine wachsende Zahl sogar unerschwinglich geworden. Von der Entwicklung sind insbesondere Familien betroffen, die keine Großverdiener sind, aber ein Haus in den Einzugsbereichen der beliebten Großstädte haben. Hier kann der seit vielen Jahren unveränderte Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind in der Regel den Wert eines Hauses oder Grundstücks nicht mehr abdecken und es werden hohe Steuerzahlungen fällig.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass Selbstständige oder mittelständische Unternehmer durch ihre Firmen oftmals mehr als eine steuerliche Identität haben. Ist kein Testament vorhanden, können sich Erben, die weder vorbereitet noch interessiert an den Aufgaben im Unternehmen sind, unerwartet in der Pflicht eines Geschäftsführers oder Vermögensverwalters befinden.

Vorsicht Restschuld: Testament beugt vor

Wird ein Haus gebaut oder gekauft, ist dies üblicherweise mit einer Finanzierung verbunden. Solange die Restschuld noch sehr hoch ist, stellt sich die Frage, ob die Verpflichtungen zu stemmen sind, wenn einer der beiden Partner verstirbt.

Nicht zu unterschätzen sind dabei Pflichtteilsansprüche von Eltern oder Geschwistern bei kinderlosen Ehepaaren und Partnern. Diese müssen in der Regel bar ausgezahlt werden, was für den überlebenden Partner aufgrund der aktuellen Immobilienpreise schnell zu einer finanziellen Herausforderung wird.

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Die Lösungsansätze, die im Einzelfall immer individuell angepasst werden müssen, sind die Erstellung eines Testaments aber auch Schenkungen zu Lebzeiten, um die zu erwartenden Erbfolgen zu reduzieren. Für die Hinterbliebenen kann es zudem sehr hilfreich sein, wenn der Verstorbene bereits im Vorfeld ein sogenanntes Erbschaftssteuerkonto, ein Trauerfallkonto oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, und damit für die Angehörigen Vorsorge getroffen hat. Makler und Vermittler können Ihre Kunden auf diese Lösungsansätze hinweisen und ihnen dabei helfen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das passende Webinar „Erben ohne Scherben“ finden Makler und Vermittler über folgenden Link: https://vertriebspartner.dela.de/akademie

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