Die Verbraucherzentralen sehen sich zunehmend mit Beschwerden und Beratungs-Anfragen von Versicherungsnehmern konfrontiert, deren Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sprunghaft angestiegen sind. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor, so berichtet das Blatt.

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Beitragsplus von bis zu 110 Prozent

Laut dem Medienbericht haben die Versicherer die Prämien um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils hätten die Versicherten aber auch einen Beitragssprung von bis zu 110 Prozent akzeptieren müssen.

"Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, positioniert sich der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, gegenüber der "Welt am Sonntag“. Oft bliebe den Menschen nur der Rechtsweg, um sich gegen die Teuerungen zu wehren.

Schuldzinski sieht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Pflicht. Sie müsse „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“, fordert der Jurist - vor allem mit Blick darauf, ob das Prämienplus nachvollziehbar sei. Er vermutet, dass die Tarife von den Anbietern zu niedrig kalkuliert wurden: zum Beispiel, um Neukunden mit billigen Prämien anzulocken.

Mehrere Sparkassen-Versicherer betroffen

Besonders betroffen seien nach Einschätzung der Verbraucherzentralen mehrere Sparkassen-Versicherer. Diese wehren sich gegen die Vorwürfe mit dem Hinweis darauf, dass die Beiträge in den letzten zwei Jahrzehnten sehr stabil gehalten worden seien. "Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen", sagte demnach ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

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Eine ähnliche Debatte hatte es bereits bei der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes 2017 gegeben: und der damit verbundenen Änderung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade. Auch damals erhöhten viele Privatversicherer die Prämien oder strichen Leistungen, so dass sie zum Beispiel bei Pflegegrad 4 nur 80 Prozent der Summe von Pflegestufe III auszahlen. Damals argumentierten die Versicherer, dass die neuen Pflegegrade teils deutlich höhere Leistungen vorsehen als die früheren Pflegestufen (der Versicherungsbote berichtete).

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