Die Rente mit 63 boomt! Und sie ist weit beliebter, als es die Politik ursprünglich erwartet hatte. Die Zahl der Erstanträge hat gegen Ende April 2018 erstmals die Millionenmarke übersprungen, wie die „Bild“-Zeitung am Donnerstag letzter Woche berichtete. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 haben genau 1.005.777 Anwärter einen entsprechenden Antrag gestellt. Bewilligt wurden bis dato rund 985.000 Anträge. Das Blatt beruft sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Bundessozialministeriums.

Anzeige

Die „Rente mit 63 Jahren“ wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz von der schwarz-roten Bundesregierung 2014 eingeführt, federführend war die damalige Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seitdem ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings wird seitdem die maßgebliche Altersrente jedes Jahr um zwei Monate angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.

Weit mehr Anträge als erwartet

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Rente mit 63 weit mehr nachgefragt wird als ursprünglich erwartet. Laut Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung mit maximal 200.000 Anträgen pro Jahr gerechnet. Die Mehrkosten für die Reform belaufen sich laut „Bild“ mittlerweile auf 1,2 Milliarden Euro pro Monat.

Für die Rente nach 45 Beitragsjahren werden zum Beispiel auch Erziehungsjahre, Wehr- und Zivildienst angerechnet. Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, so informiert die DRV auf ihrer Webseite: in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Wer Arbeitslosenhilfe bezieht oder auf Hartz IV angewiesen ist, kann diese Zeiten jedoch nicht geltend machen.

Anzeige

Aber auch, wer nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten will und die 45 Versicherungsjahre nicht ganz erfüllt, kann Einbußen bei der Rente ausgleichen. Ein Jahr früher in Rente zu gehen bedeutet in der Regel stark vereinfacht, dass die Rente von eigentlich 1.000 Euro monatlich um 36 Euro geringer ausfällt. Mit dem Flexirenten-Gesetz von 2017 können aber Senioren bereits ab einem Lebensalter von 50 Jahren mehr in die Rente einzahlen, als sie eigentlich müssten. Die zusätzlichen Zahlungen schaffen dann einen Ausgleich für Abschläge. Wer vermeiden will, dass diese 36 Euro Monatsrente wegfallen, kann zum Beispiel rund 8.000 Euro Abschlagsausgleich zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen.

Anzeige