Billen erläuterte zudem aktuelle Vorhaben der Bundesregierung in Fragen des Verbraucherschutzes. Die neu eingeführten Finanzmarktwächter sollen zukünftigt als Frühwarnsystem fungieren. Ebenso werde noch in diesem Jahr ein interaktives Onlineportal aufgebaut. Außerdem werden künftig die Erkenntnisse aus Schlichtungsverfahren für Banken und Versicherungen systematisch ausgewertet. Schlichtungen werden aufgrund einer EU-Richtlinie künftig bundesweit in allen Branchen eingeführt.

Norman WirthNorman WirthGeschäftsführender Vorstand / Recht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.Es bestehe allerdings nicht überall gleichermaßen Bedarf. „Im Versicherungsbereich gibt es kaum berechtigte Beschwerden, nur etwa 20 im Jahr bei rund 45.000 registrierten Makler “, bestätigte AfW-Vorstand Norman Wirth.

Kleinanleger-Schutzgesetz hat für Klarheit gesorgt

Die Fehlentwicklungen der letzten Jahre seien insbesondere am „grauen Kapitalmarkt“ aufgetreten. Hier habe das Kleinanlegerschutzgesetz für Klarheit gesorgt. Nach Anlegerskandalen wie Prokon und Infinus reagierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im April letzten Jahres mit einem Gesetzesentwurf zum Schutz von Kleinanlegern.

Im Finanzbereich stoße das früher weit verbreitete Bild des „mündigen Verbrauchers“ allerdings an seine Grenzen. „Selbst wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit immer mehr Informationen versorgt würden, kann es weiterhin Informationsasymmetrie geben“, so Billen. So sei es wichtig, eine gute und verständliche Information bereitzuhalten. Die gegenwärtig immer noch vorherrschende Informationsflut müsse folglich eingedämmt werden.

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.