Dadurch gefährden sie nicht nur ihre eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Doch wie sieht es eigentlich in anderen Ländern Europas aus? Gelten dort die gleichen Regeln oder sind die Gesetze möglicherweise lockerer oder gar strenger? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen.

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Noch ein Tipp vorweg: Nicht nur das Aufziehen von Winterreifen ist in Deutschland Pflicht. Auch die Profiltiefe spielt eine entscheidende Rolle auf deutschen Straflen. Das Profil muss mindestens 1,6 mm tief sein, empfehlenswert sind jedoch nicht weniger als 4 mm. Sollten Ihre Reifen das Mindestmaß unterschritten haben, wird es Zeit für neue Reifen. Eine große Auswahl günstiger Winterreifen verschiedener Marken finden Sie unter www.tirendo.ch.

Winterreifen: Was ist in anderen Ländern erlaubt?

Wie in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern Europas eine Winterreifenpflicht, die ebenfalls aufgrund klimatischer Gegebenheiten in Kraft tritt. Dazu zählen unter anderem Norwegen und Tschechien, Österreich und die Slowakei, Kroatien und Rumänien. Eine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für diese Länder. Spätestens, wenn Glatteis oder Schneeglätte bzw. Schneematsch auf den Straßen die Verkehrssicherheit behindern, sind die Autofahrer dazu verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen.

Es gibt aber auch Länder, in denen keine Winterreifenpflicht herrscht. Dazu zählen Island und Irland, Groflbritannien und Dänemark, die Niederlande und Belgien, Litauen und Polen, Ungarn und Portugal, Bulgarien und Griechenland. Wer mit dem Auto dorthin fährt, kann im Prinzip auch mit Sommerreifen vor Ort über die Straßen fahren, auch wenn es dadurch nicht weniger gefährlich für Sie und Ihre Insassen ist.

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Tatsächlich gelten in Finnland und Schweden, Estland und Lettland sowie Slowenien noch einmal andere Regelungen. Denn dort gibt es zwar eine Winterreifenpflicht, allerdings nur in einem bestimmten Zeitraum. So sind Winterreifen in Estland, Finnland und Lettland vom 01.12. bis zum 29.2. des Folgejahres vorgeschrieben. In Schweden ist der Zeitraum etwas länger: vom 01.12. bis zum 31.03.

In Frankreich, Spanien und Italien müssen Winterreifen dagegen nur aufgezogen werden, wenn es von den Straßenschildern ausdrücklich verlangt wird.

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