"Die Empfehlung soll nicht nur in Hochwasser-Regionen zu mehr finanziellem Schutz der Menschen führen, sondern die Breite der Bevölkerung für einen Schutz gegen die Folgen von Naturgefahren sensibilisieren", erklärt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der "GDV"-Hauptgeschäftsführung. "Natürlich können sich die Kunden auch weiterhin gegen den Elementar-Baustein entscheiden. Jedoch müssen sie den Naturgefahrenschutz künftig gezielt abwählen."

Noch immer besitzen 74 Prozent der Haushalte keinen umfangreichen Versicherungsschutz für ihr Wohngebäude. Dabei sind 98,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger problemlos gegen Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen versicherbar. "Der Schutz vor Naturgefahren gehört wie die Feuerversicherung zum Basisschutz jedes Wohngebäudes", erläutert von Fürstenwerth.

In den letzten Jahren haben Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung zugenommen. Immer häufiger überfluten Regionen, die bislang verschont blieben. Die strengen Winter der letzten zwei Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass insbesondere Häuser mit Flachdach-Konstruktionen durch starken Schneedruck gefährdet sind. Auch hier zahlt bei einem Schaden nur die Elementarschadenversicherung.

Die neuen unverbindlichen Musterverträge werden aber nicht dazu führen, dass jedes Haus einen Versicherungsschutz erhält: Zwar sind 98,5 Prozent der Haushalte problemlos versicherbar, für 1,5 Prozent kann es jedoch schwieriger werden, da sie überwiegend in Gebieten liegen, die stark Hochwasser gefährdet sind.
Kunden und Versicherer müssen hier in den Dialog treten und Themen wie schadenverhütende Maßnahmen oder erhöhte Selbstbehalte besprechen. Im Einzelfall muss der Kunde mehrere Versicherer anfragen, beispielsweise mit Unterstützung durch einen Berater. "Wir wollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in Zukunft Gebäude geben wird, für die es keine wirtschaftlich sinnvolle Versicherungslösung gibt, da es hier alle drei, vier Jahre zu Überschwemmungen kommt", so von Fürstenwerth.

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