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Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse erhebt regelmäßig Marktstandards für verschiedene Versicherungszweige: so auch aktuell erneut für die Grundfähigkeitsversicherung. Dabei verfolgen die Tester einen anderen etwas anderen Ansatz als andere Häuser. Zunächst werden die Bedingungswerke untersucht. Dabei verzichten die Kölner auf eine individuelle Gewichtung von Qualitätsmerkmalen, sondern schauen in die Tarife, welche Leistungen tarifübergreifend vorhanden sind: Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Der Standard kann erfüllt oder übertroffen werden.

17 Kriterien wurden diesmal identifiziert. Die Tester weisen darauf hin, dass es sich ausdrücklich nicht um ein Rating handelt, da sich die einzelnen Bedingungswerke nicht gegeneinander aufrechnen lassen würden. Ein Zertifikat erhalten die Tarife der getesteten Anbieter dann, wenn sie alle Marktstandards mindestens erfüllen oder darin besser als der Markt abschneiden. Insgesamt 49 Tarife von elf Gesellschaften haben die Vorgaben erfüllt.

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Diese 17 Marktstandards wurden im aktuellen Produktvergleich der Grundfähigkeitsversicherung identifiziert:

  • Prognosezeitraum: Die Leistung des Versicherers hängt von der ärztlichen Prognose ab, wie lange die versicherte Person voraussichtlich eine Grundfähigkeit verloren hat. Rückwirkende Leistung ab sechs Monaten wurden als Marktstandard identifiziert.
  • Rückwirkende Leistung: Wird die Leistung auch rückwirkend ab Beginn der Grundfähigkeit gezahlt?
  • Meldefristen: Es kann Fälle geben, in der eine versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht sofort melden kann, etwa aufgrund eines Unfalls und Krankenhaus-Aufenthaltes. Hier ist es marktüblich und vorteilhaft, dass der Versicherer gänzlich darauf verzichtet, verbindliche Meldefristen (z.B. 3 Monate) zu definieren.
  • Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt: Unter Umständen hält sich der Versicherte im Ausland auf und muss dort ärztliche Untersuchungen durchführen lassen. Manche Versicherer bestehen hier darauf, dass ärztliche Untersuchungen nur in Deutschland durchgeführt werden dürfen - zum Nachteil des Versicherten.
  • Mitwirkungspflichten: Verbesserungen des Gesundheitszustandes, Minderungen der Beeinträchtigung oder andere Veränderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Befristete Anerkenntnisse: Einige Versicherer bieten an, für den Zeitraum der Leistungsprüfung die Leistungen befristet anzuerkennen. Marktüblich ist mittlerweile der Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse.
  • Beitragsdynamik: Versicherte haben die Möglichkeit ohne erneute Fragen zur Gesundheit, der Hobbys oder des Berufes die Rentenhöhe der Kaufkraft anzupassen. Oft ist dies optional versicherbar.
  • Garantierte Leistungsdynamik: Im Leistungsfall wird die fällige GF-Rente unabhängig von den Leistungen aus einer evtl. Überschussbeteiligung jedes Jahr um den vorher vereinbarten Prozentsatz gesteigert.
  • BU-Umtausch-Option: Manche GF-Tarife sehen vor, dass Schüler, Studenten und Azubis ihren Schutz bei Aufnahme eines Berufes in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgetauscht werden kann: ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Option auf Anschluss-Pflegeversicherung o.G.: Einige Anbieter bieten eine Pflegeoption ohne Gesundheitsprüfung an. In der Regel kann diese Option zum Ende der Versicherungsdauer gezogen werden.
  • Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten: Einige Versicherer bieten inzwischen die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten die Beiträge reduzieren zu lassen oder für einen bestimmten Zeitraum die Beiträge zu stunden.
  • Verlängerungsoption: Es besteht die Möglichkeit die Laufzeit des Vertrags in der Zukunft anzupassen. Erhöht sich das Alter der Altersrente, dann können die Kunden ihren Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern.
  • Leistung bei Erwerbsminderung: Bei voller und unbefristeter Erwerbminderungsrente wird der Bescheid von einigen Versicherern als Leistungsauslöser anerkannt. In den Grundfähigkeitsversicherungen gibt es einige Tarife die den Verlust der Erwerbstätigkeit als Leistungsauslöser anerkennen.
  • Infektionsklausel: In der Grundfähigkeitsversicherung spielt der Beruf im Leistungsfall und damit ein Berufsverbot wegen dem Ausbruch bestimmter Krankheiten grundsätzlich keine Rolle. Einige Versicherer bieten hier aber zusätzlich einen weiteren Leistungsauslöser an.
  • Tarifupgrade möglich: Wenn Anpassungen auch nach Vertragsabschluss möglich sind, um auf veränderte Lebenssituationen reagieren zu können.
  • Jeder Verlust einer GF ist alleiniger Leistungsauslöser: Vorteilhaft ist für die versicherte Person, wenn der Verlust einer Grundfähigkeit als Leistungsauslöser ausreicht. Bei einigen Tarifen müssen aber mehrere Grundfähigkeiten gleichzeitig verloren werden, damit es zu einer Leistung kommt.
  • Absicherung der Top-80%-Grundfähigkeiten: Hören, Sehen, Sprechen, Gehen, Stehen, Hände gebrauchen und Treppe steigen sind mit 100% in allen Tarifen enthalten. Weitere Grundfähigkeiten sind in 80% der Tarife enthalten: Arme bewegen und Sitzen, Pflege, Greifen und Schreiben;

Welche Tarife alle Marktstandards erfüllen

Die Zahl der angebotenen Tarife ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. In diesem Jahr wurden 132 Tarife von 31 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Jahre 2016 boten gerade einmal sechs Gesellschaften eine GF an. Bei der letzten Auflage der Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung im Jahre 2021 wurden 67 Tarife von 26 Unternehmen getestet. Letztendlich blieben elf Grundfähigkeitsversicherer mit insgesamt 49 Tarifen übrig, die für sich beanspruchen können, alle Marktstandards mindestens zu erfüllen oder ihn ihnen besser abzuschneiden als der Markt. Damit erfüllen lediglich 37,1 Prozent der geprüften Angebote den Marktstandard.

„Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt. Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Markstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“, sagte Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig. Insgesamt sei das Niveau der Produkte weiter angestiegen.

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„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. Viele Produkteigenschaften, die schon länger aus der BU bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

„Die von uns vorhergesehen dynamische Entwicklung ist tatsächlich eingetreten. Starke Veränderungen gab es bspw. in den Kriterien Befristetes Anerkenntnis, Verlängerungsoption oder Infektionsklausel.“ Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsfall unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“

Die zertifizierten EU-Tarife in alphabetischer Reihenfolge:

  • Allianz: KörperSchutzPolice E230 12.2023; KörperSchutzPolice E230 (bAV) 12.2023;
  • Alte Leipziger: GF 10 (DV) Basis + alle Bausteine 12.2023; GF 10 Komfort plus 12.2023; GF 10 (DV) Komfort 12.2023; GF 10 Basis + alle Bausteine 12.2023;
  • Baloise: GrundfähigkeitenVersicherung (Silber) + Beruf Plus 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Gold) + Beruf Plus 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Bronze) 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Silber) 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Gold) 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Silber) Einsteiger 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Gold) Einsteiger 01.2024; GrundfähigkeitenVersicherung (Bronze) + Beruf Plus 01.2024;
  • Barmenia: Grundfähigkeitsversicherung Basis + Medizin-u. Pflegeberufe 04.2023; Grundfähigkeitsversicherung Basis 04.2023; Grundfähigkeitsversicherung Basis + alle Optionen 04.2023; Grundfähigkeitsversicherung Basis + Mobilität 04.2023; Grundfähigkeitsversicherung Basis + Psyche 04.2023;
  • Bayern: EinkommensSicherung Aktiv Basis + Büro 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis + Mobilität 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis + Zupacken 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis + Kopf 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis + Psyche 01.2024; EinkommensSicherung Aktiv Basis mit allen Bausteinen 01.2024;
  • DEVK: Grundfähigkeiten Plus 01.2024; Grundfähigkeiten Plus L GF 01.2024
  • Die Dortmunder: Plan D Der Kernschutz + alle Bausteine 06.2023; Plan D Der Kernschutz 06.2023; Plan D Der Kernschutz + Das Zweirad 06.2023; Plan D Der Kernschutz + Der Spezialist 06.2023; Plan D Der Kernschutz + Der Körper 06.2023; Plan D Der Kernschutz + Die Psyche 06.2023;
  • HDI: EGO HGFV 24 Basis + alle Bausteine 01.2024; EGO HGFV 24 Basis 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Büro- u. Bildschirmtätigkeit 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Grüne Mobilität 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Autofahren 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Körperliche Tätigkeit 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Psyche 01.2024; EGO HGFV 24 Basis + Sinne und Infektionen 01.2024;
  • Huk-Coburg: ESV Premium Schutz 01.2022 V3; ESV Premium Plus Schutz 01.2022 V3
  • Nürnberger: GF4Future Kompakt-Schutz + Büro 01.2024; GF4Future Premium-Schutz 01.2024; GF4Future Kompakt-Schutz + alle Zusatzbausteine 01.2024
  • VRK: ESV Premium Plus Schutz 01.2022 V3; VRK ESV Premium Schutz 01.2022 V3


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