Schwere-Krankheiten-Versicherung im Vergleich - Einfach online berechnen

Schwere-Krankheiten-Versicherung: Unter bestimmten Bedingungen empfehlenswert

Die Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung (SKV) führt ein Nischendasein – als Biometrieprodukt steht sie im Schatten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Produkt garantiert im Falle einer schweren Krankheit eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe. Das Geld wird bei Diagnose ausgezahlt und kann frei genutzt werden – zum Beispiel zum Abfedern der Einkommenseinbußen, zum Tilgen eines Kredits , zum Decken von Behandlungskosten oder zur Finanzierung einer längeren Aus- und Genesungszeit. Möglich ist der Abschluss als Hauptversicherung oder als Zusatzbaustein.

Für Makler gilt jedoch: Wer eine SKV vermitteln will, sollte vorher prüfen, ob ein besserer BU-Schutz für den Versicherungsnehmer möglich ist. Trägt der Makler doch ansonsten –ähnlich wie bei Vermittlung einer Grundfähigkeits-Police – das Haftungsrisiko für einen geringeren Versicherungsumfang der Nischenprodukte (Versicherungsbote berichtete). Dennoch kann, nach umfangreicher Aufklärung, eine SKV für bestimmte Versicherungsnehmer empfehlenswert sein.

Welche Krankheiten versichert sind

Ursprünglich deckte der Versicherungsschutz einer SKV folgende Krankheiten ab:

  • Krebs (zumeist mit Ausnahme von Frühstadien)
  • Myokardinfarkt/ Herzinfarkt
  • Schlaganfall (mit bleibenden neurologischen Ausfallerscheinungen)
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße (zur Behandlung einer koronaren Mehrgefäßerkrankung)

Jedoch hat sich mit Entwicklung des Produkts auch der Versicherungsschutz erweitert, so dass nun meist folgende Krankheiten ebenso versichert sind:

  • Chronisches Nierenversagen beider Nieren (mit regelmäßiger Blutwäsche oder Nierentransplantation)
  • Multiple Sklerose (mit dauerhaften neurologischen Ausfallerscheinungen)
  • Hochgradige Sehbehinderung – beider Augen, irreversibel
  • Taubheit – beider Ohren, irreversibel
  • Verlust der Sprache – irreversibel

Angebote und Tarife müssen geprüft und müssen auf den individuell gewünschten Versicherungsschutz abgestimmt werden, da sowohl die Zahl der versicherten Krankheiten als auch die Definitionen für Leistungsauslöser stark variieren können. Der ausgezahlte Betrag ist steuerfrei.

Auch vor Abschluss einer SKV stehen die Gesundheitsfragen

Wie bei allen Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken steht vor Abschluss einer SVK der Antrag – und stehen somit die Gesundheitsfragen. Eine Beantwortung nach bestem Wissen und Gewissen gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gemäß Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, berücksichtigt dies der Versicherer durch Risikoaufschläge für die Kalkulation. Hohe Aufschläge drohen zum Beispiel für Raucher oder für Menschen mit hohem Übergewicht oder mit Bluthochdruck. Schwere Vorerkrankungen können außerdem ganz zur Ablehnung des Antrags auf eine RLV führen.

Psychische Erkrankungen und weitere häufige Risiken sind nicht versichert

Wichtig ist für den Leistungsanspruch: Die Erkrankung muss organische Ursachen haben und der Definition in den Versicherungsbedingungen entsprechen. Bei psychischen Erkrankungen hingegen – auch bei einem psychisch bedingten Gehör- oder Sprachverlust – zahlt die SKV nicht. Weitere häufige Risiken werden in der Regel ebenfalls nicht vom SKV-Versicherungsschutz gedeckt. Hierzu gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schädigungen des Bewegungsapparat.

Zudem gibt es für das Produkt keine Rentenlösungen, was auch bedeutet: Bei andauernder Krankheit ist das Geld irgendwann aufgebraucht. All das begründet, warum die SKV häufig die schlechtere Wahl ist gegenüber der BU-Versicherung.

Für einige Kunden kann sich eine SKV dennoch lohnen

Für einige Kunden aber kann sich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung dennoch lohnen – und zwar gerade durch den geringeren Deckungsumfang gegenüber einer BU. Denn wenn eine Krankheit nicht vom Versicherungsschutz gedeckt ist, kann sich diese Krankheit auch nicht nachteilig auf den Antrag zur Versicherung auslösen. Just aus diesem Grund kann eine SKV interessant sein für Versicherungsnehmer, die sich durch eine psychische Erkrankung oder eine Wirbelsäulenerkrankung nicht gegen Berufsunfähigkeit absichern können – sie haben dann zumindest einen Versicherungsschutz gegen Krankheiten aus dem SKV-Leistungskatalog.

Zudem kann eine SKV eine gute Möglichkeit sein für eine Keyperson-Absicherung: Bei dieser Dread-Disease-Sonderform sichern sich die Inhaber eines Unternehmens, die Geschäftsführer oder die leitenden Mitarbeiter für den Fall einer schweren Krankheit ab. Sobald eine unverzichtbare Person aus dem Unternehmen schwer erkrankt, dient die ausgezahlte Versicherungssumme der Unterstützung des Unternehmens (Versicherungsbote berichtete).

Zu guter Letzt bietet sich eine SKV auch für alle Personen an, die besonderen Wert auf eine einfache Feststellung des Leistungsfalls und eine schnelle Auszahlung eines höheren Geldbetrags im Leistungsfall legen. Wurden diese Kunden zuvor auch über die BU-Versicherung aufgeklärt, greifen sie vielleicht danach dennoch zu einer SKV.

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